Untere Straßenverkehrsbehörde

Aufgaben

Die Straßenverkehrbehörde ist für die Sicherheit und Ordnung sowie die Leichtigkeit des Straßenverkehrs zuständig. Die Zuständigkeit der Verkehrsbehörde des Landkreises Ludwigsburg umfasst das Gebiet von 28 Städten und Gemeinden.

Sie entscheidet u.a., wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht werden, z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen und Haltverbote, aber auch Ampelanlagen oder Zebrastreifen.

Die Verkehrsbehörde trifft auch die Entscheidungen z.B. über die Durchführung von Veranstaltungen oder die Erteilung von Ausnahmen von den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Dazu zählen z.B. Erlaubnisse zum Befahren von Fußgängerzonen oder gesperrten Straßen sowie Parkberechtigungen für Schwerbehinderte. Weitere wichtige Aufgaben sind die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten oder Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw.

Kontakt

Anschrift:
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg

e-Mail: verkehrsamt(at)landkreis-ludwigsburg.de

Leiterin:
Petra Flaisch
Tel. 0 71 41 / 144 - 2346
Fax 0 71 41 / 144 - 9932
e-Mail: petra.flaisch(at)landkreis-ludwigsburg.de

 

Mitarbeiter:
Ulrich Preuß
Tel. 0 71 41 / 144 - 2311
e-Mail: ulrich.preuss(at)landkreis-ludwigsburg.de

Peter Haag
Tel. 0 71 41 / 144 - 2379
e-Mail: peter.haag(at)landkreis-ludwigsburg.de