Straßenverkehr allgemein
Die Straßenverkehrbehörde ist in erster Linie für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zuständig.
Sie entscheidet, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht werden (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Haltverbote, Ampeln).
Sie entscheidet u.a. auch über die Erteilung von Ausnahmen von den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (z.B. Fahren in der Fußgängerzone, Befahren gesperrter Straßen, Befreiung vom Halt- und Parkverbot, Sonntagsfahrverbot für Lkw, Großraum- und Schwertransporte).
Zuständigkeiten
Straßenverkehrsbehörden sind die unteren Verwaltungsbehörden.
Das sind das Landratsamt und die Bürgermeisterämter der Großen Kreisstädte für ihr Stadtgebiet. Große Kreisstädte sind Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Remseck am Neckar und Vaihingen a.d. Enz.
Anmerkung: Wegen bestehenden Verwaltungsgemeinschaften ist Bietigheim-Bissingen auch zuständig für Ingersheim u. Tamm.
Vaihingen/Enz ist auch zuständig für Sersheim, Oberriexingen und Eberdingen.
Bürgermeisterämter als örtliche Straßenverkehrsbehörden:
Besigheim, Gerlingen, Freiberg, Korntal-Münchingen, Marbach a.N., Pleidelsheim
Diese sind zuständig für die Gemeindestrassen.
Das Landratsamt ist dort für die klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) zuständig.
Für die restlichen Gemeinden
Affalterbach, Asperg, Benningen a.N., Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hemmingen, Hessigheim, Kirchheim a.N., Löchgau, Markgröningen, Möglingen, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Sachsenheim, Schwieberdingen, Steinheim a.d.M., Walheim
ist das Landratsamt voll zuständig.
Antragsformulare
Antragsformulare unter der Liste aller .pdf-Dateien.
Wichtig:
Das Formular muss vollständig ausgefüllt in einfacher Ausfertigung eingereicht werden!
Kontakt
Tel. 07141 / 1 44 - 23 11
Fax 07141 / 1 44 - 3 64
| Wochentag | Zeiten |
|---|---|
| Mo-Fr | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mo | 13.30 - 15.30 Uhr |
| Do | 13.30 - 18.00 Uhr |
