Parkerleichterungen für Behinderte
Erteilung von Parkerleichterungen
Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, für Blinde und für besondere Gruppen von Schwerbehinderten können von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Parkerleichterungen erteilt werden.
Das Landratsamt Ludwigsburg erteilt die Park-Erleichterungen für die Bürger der Städte und Gemeinden:
- Affalterbach
- Asperg
- Benningen
- Bönnigheim
- Erdmannhausen
- Erligheim
- Freudental
- Gemmrigheim
- Großbottwar
- Hemmingen
- Hessigheim
- Kirchheim/N.
- Löchgau
- Markgröningen
- Möglingen
- Mundelsheim
- Murr
- Oberstenfeld
- Sachsenheim
- Schwieberdingen
- Steinheim/Murr
- Walheim
Für Bürger der Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften werden die Park-Erleichterungen von den Großen Kreisstädten erteilt:
- Bietigheim-Bissingen (auch für Tamm und Ingersheim)
- Ditzingen
- Kornwestheim
- Ludwigsburg
- Remseck
- Vaihingen/Enz (auch für Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim)
Die Straßenverkehrsbehörden der folgenden Städte und Gemeinden erteilen ebenfalls die Park-Erleichterungen für Ihre Einwohner:
- Besigheim
- Freiberg/Neckar
- Gerlingen
- Korntal-Münchingen
- Marbach
- Pleidelsheim

