Schülerbeförderung

Kurzprofil

RBS Bus Stuttgart

Der Landkreis ist seit 1983 für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten zuständig.

Während die Organisation der Schülerbeförderung (Ausgabe der Monatskarten-Bestellscheine, Einrichtung von Vertragsfahrten) Aufgabe des Schulträgers ist, übernimmt der Landkreis die Finanzierung.

Umfang und Art der Erstattung ergeben sich aus der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten, in der die Eckwerte festgelegt sind. So hat der Kreistag u.a. festgelegt, dass

  • die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs vor der Beförderung mit
    einem gesondert eingerichteten Schülerfahrzeug Vorrang hat;
  • eine Wartezeit von mindestens 45 Minuten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel überschritten sein muss, bevor ein gesondertes Schülerfahrzeug eingesetzt werden kann;
  • bestimmte Schülergruppen einen monatlichen Kostenanteil zu den Beförderungskosten zu entrichten haben. Von der Kostenanteilspflicht ausgenommen sind Kinder in Schulkindergärten und Schüler der Sonderschulen für Körper- und Geistigbehinderte.

VVS-Abbuchungsverfahren "Scool"

Bestellschein

Seit dem Schuljahr 1999/2000 gibt es für Schüler, die den öffentlichen Nahverkehr (Busse und Bahnen) benutzen, das VVS-Abbuchungsverfahren "Scool".

Die Schüler erhalten von der Schule einen Bestellschein, auf dem sie ihre persönlichen Angaben eintragen. Gleichzeitig muss eine Abbuchungsermächtigung erteilt werden.

Der ausgefüllte Bestellschein ist bei der Schule abzugeben, die ihn an das zuständige Abo-Center weiterleitet.

Die Schüler erhalten vom Abo-Center über die Schule zweimal jährlich die Wertmarken für alle Monate. Wertmarken, die nicht gewünscht werden, können die Schüler bis spätestens vor dem 1. Geltungstag direkt an das Abo-Center zurücksenden. Eine Abbuchung der Kostenanteile erfolgt dann nicht bzw. wird zurückerstattet.

"Scool" bietet folgende Vorteile:

  • Bequeme monatliche Abbuchung der Kostenanteile
  • Gemeinsam mit der Schülermonatskarte erhalten die Schüler die "Zusatzwertmarke Netz" ohne weiteren Aufpreis! Diese Netzwertmarke ist an Schultagen ab 12.00 Uhr, in den Schulferien ab 9.00 Uhr und am Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztägig im gesamten VVS-Netz gültig
  • Bei Verlust wird einmalig pro Schulhalbjahr gegen Gebühr Ersatz gewährt.
  • Schüler, die "Scool" das gesamte Schuljahr nutzen, erhalten zusätzlich kostenlos die Ferienkarte "August"

Schüler, die nicht an "Scool" teilnehmen, können ihre Schülermonatskarten - allerdings ohne netzweite Gültigkeit - an den Verkaufsstellen erwerben und die Beförderungskosten über die Schule und den Schulträger beim Landratsamt geltend machen. Die Zusatzwertmarke für das VVS-Netz ist ebenfalls bei den Verkaufstellen erhältlich. Die Kosten für die Zusatzmarke werden vom Landkreis jedoch nicht erstattet.

Kontakt

Geschäftsteil Nahverkehr
Tel. 07141 144-2310
Fax 07141 144-9321
Email: schuelerbefoerderung(at)landkreis-ludwigsburg.de

Weitere Informationen