Öffentlicher Personennahverkehr
Der Landkreis ist Aufgabenträger für den Busverkehr im Kreisgebiet
Das ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg (ÖPNVG) weist den Aufgabenträgern im ÖPNV die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr als freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge zu. Für den Bereich der Busverkehre und der regional nicht bedeutsamen Schienenverkehre sind die Stadt- und Landkreise Aufgabenträger in eigener Verantwortung.
Die Art als freiwillige Aufgabe bedeutet für die Aufgabenträger, dass sie keine finanziellen Mittel zur Aufgabenerledigung zur Verfügung gestellt bekommen.
Der Kreistag beschloss am 08. Mai 1992, zusammen mit den Nachbarkreisen Böblingen, Esslingen, dem Rems-Murr-Kreis und der Landeshauptstadt Stuttgart einen Verkehrsverband Nahverkehr Region Stuttgart (NRS) zu gründen.
Die Aufgaben des NRS sind seit dem 01. Januar 1996 per Gesetz dem "Verband Region Stuttgart" (VRS) zugewiesen worden. Gleichzeitig wurde der Verband Aufgabenträger für die S-Bahn im Verbundgebiet. Durch die Umlagefinanzierung des Verbandes refinanziert der VRS seine Ausgaben bei den Verbundlandkreisen und der Stadt Stuttgart.
Grundsatzentscheidung des Kreistags zur Übernahme von Aufgaben im ÖPNV
Der Kreistag hat im Oktober 1992 eine Grundsatzentscheidung zur Übernahme von Aufgaben im ÖPNV und dessen Finanzierung getroffen.
Demnach übernimmt der Kreis über seine bisherigen Aktivitäten hinaus solidarisch mit seinen Kommunen die Verantwortung für den ÖPNV, soweit dieser den Städten und Gemeinden zufällt und eine flächendeckende Erschließung sichergestellt wird.
Busverkehre
Zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots hat der Landkreis mit den Kommunen und den Verkehrsunternehmen Buskonzepte mit dem Ziel einer guten räumlichen Erschließung, einer übersichtlichen Linienstruktur und einer Fahrplanvertaktung und Fahrplanverbesserung entwickelt. In fünf Verkehrsräumen ("Raum Vaihingen/Enz", "Bietigheim/Neckartal", "Strohgäu", "Bottwartal" und "Südöstliches Kreisgebiet") wurden seit 1992 Buskonzepte umgesetzt. Die fünf Buskonzepte werden durch weitere Verbesserungsmaßnahmen ergänzt:
- Gemeinsam mit dem benachbarten Rems-Murr-Kreis und den berührten Gemeinden richtete der Landkreis im Juni 2001 mit dem DirektBus Ludwigsburg- Remseck - Waiblingen eine direkte Buslinie zwischen den Kreisstädten ein.
- In Zusammenarbeit mit allen Kreisgemeinden und in Abstimmung mit dem Verband Region Stuttgart (VRS) entstand mit "nachtaktiv-lb" ein Nachtbus-Netz. In den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sichert es zum einen die Anbindung des Landkreises nach Stuttgart, verbindet zum anderen aber auch innerhalb des Landkreises alle Städte und Gemeinden untereinander und mit den überörtlichen Freizeiteinrichtungen. Mit diesem Service wird auch den Nachtschwärmern im Landkreis eine bequeme und sichere Alternative zum Auto geboten.
- Ab Ostern 2010 verkehrt der Rad- und Wanderbus "Stromer" jeden Sonn- und Feiertag vom S-Bahnhof Bietigheim-Bissingen über Tripsdrill in das Kirbachtal. Die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern ist möglich, es gilt der VVS-Tarif. Weitere Informationen zu den Freizeitmöglichkeiten rund um den Rad- und Wanderbus gibt es auf den Orangen Seiten des VVS.
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) / Schienenstrecken
Das Land Baden-Württemberg trägt die Verantwortung für das gesamte Verkehrsangebot im schienengebundenen Nahverkehr, ausgenommen der S-Bahn Stuttgart.
Zur Bewältigung der Aufgaben im SPNV hat das Land die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) gegründet. Die NVBW entwickelt in Zusammenarbeit mit Ministerium, Kommunen und Verkehrsunternehmen Konzepte, wie mit den verfügbaren Regionalisierungsmitteln des Bundes durchgreifende Verbesserungen im ÖPNV, wie z.B. die schrittweise Einführung eines landesweiten Integralen Taktfahrplans (ITF), erzielt werden können. Dieser macht es möglich, im Ein- oder Zweistundentakt von jedem Bahnhof zu jedem Bahnhof im Land zu gelangen.
Der Landkreis Ludwigsburg beteiligt sich an der Planung und Finanzierung einzelner Streckenreaktivierungen bzw. am Ausbau von Schienenwegen, wie
- der langfristigen Sicherung der Strohgäubahn
- dem S-Bahn-Ringschluss Marbach - Backnang
- der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Strecke Remseck - Ludwigsburg - Möglingen - Markgröningen/Schwieberdingen
Nahverkehrsplan des Landkreises Ludwigsburg
§ 11 Abs. 1 des ÖPNVG regelt, dass die Aufgabenträger für ihr Gebiet einen Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) aufzustellen haben.
Der Nahverkehrsplan ist ein Instrument zur Formulierung unserer Zielvorstellungen und bildet den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV im Landkreis Ludwigsburg. Er hat daher folgende Mindestbestandteile zu enthalten:
- eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im ÖPNV
- eine Bewertung der Bestandsaufnahme (Verkehrsanalyse)
- eine Abschätzung des im Planungszeitraum zu erwartenden Verkehrsaufkommens im motorisierten Individualverkehr und im öffentlichen Personennahverkehr
- Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs
Weiter sollen im Nahverkehrsplan geplante Investitionen für Zwecke des ÖPNV mit ihren voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierung dargestellt werden. Unter der Zielsetzung einer möglichst wirtschaftlichen Verkehrsbedienung gilt es, die Kooperationsmöglichkeiten der Verkehrsunternehmen zu unterstützen und neben den konventionellen Linienverkehren auch differenzierte Bedienungsformen weiterzuentwickeln.
Der aktuelle Nahverkehrsplan wurde im April 2008 vom Kreistag verabschiedet.
Kontakt
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71638 Ludwigsburg
e-Mail: personenbefoerderung(at)landkreis-ludwigsburg.de
Geschäftsteilleiter:
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Tel. 0 71 41 / 144 - 23 17
Fax 0 71 41 / 144 - 93 21
e-Mail: volker.maus(at)landkreis-ludwigsburg.de
Stellvertretende Geschäftsteilleiterin:
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Fax 0 71 41 / 144 - 93 21
e-Mail: petra.melchior(at)landkreis-ludwigsburg.de

