Wiederzulassung des Fahrzeugs auf den bisherigen Halter im Landkreis Ludwigsburg
- Personalausweis
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Versicherungsbestätigung (Papierform) oder siebenstellige Referenznummer
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) / Abmeldebescheinigung nicht ersichtlich
- Bei einem veränderten Fahrzeug technisches Gutachten erforderlich
- Kennzeichen (falls vorhanden und reserviert)
- Vollmacht
- Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend). Ausweispapier des Beauftragten ist erforderlich
In der schriftlichen Vollmacht muss vermerkt sein, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über mögliche rückständige Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen sowie über offene Kraftfahrzeugsteuerrückstände bzw. Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer unterrichten darf.
Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.
- Einwilligungserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- Lastschrift-Einzug für die Kraftfahrzeugsteuer (Info)