Kurzzeitkennzeichen
Der Antrag muss bei der Zulassungsbehörde des Hautwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassungen gestellt werden.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Versicherungsbestätigung (Papierform) oder siebenstellige Referenznummer
- Vollmacht
- Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend). Ausweispapier des Beauftragten ist erforderlich
- Einwilligungserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
