Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Bei Änderung des Hauptwohnsitzes innerhalb des Landkreises Ludwigsburg (Adressenänderung)
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Personalausweis oder Reisepass des Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich
Bei Namensänderung
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Personalausweis oder Reisepass des Halters (Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich
Bei technischen Änderungen am Fahrzeug
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich
- Zusätzlich technisches Gutachten
- Eintragungspflichtig sind alle Änderungen nach § 21, § 19 Abs. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Änderungen nach § 19 Abs. 3 StVZO, nur laut Gutachten erforderlich
