Berichtigung der Fahrzeugpapiere

Bei Änderung des Hauptwohnsitzes innerhalb des Landkreises Ludwigsburg (Adressenänderung)

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
    • Personalausweis oder Reisepass des Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Hauptuntersuchungsbericht
    • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich

Bei Namensänderung

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
    • Personalausweis oder Reisepass des Halters (Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht
    • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich

Bei technischen Änderungen am Fahrzeug

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht
    • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich
  • Zusätzlich technisches Gutachten
    • Eintragungspflichtig sind alle Änderungen nach § 21, § 19 Abs. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
    • Änderungen nach § 19 Abs. 3 StVZO, nur laut Gutachten erforderlich