Ausstellung von Ersatzpapieren
Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Personalausweis oder Reisepass des Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Vollmacht
- Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend). Ausweispapier des Beauftragten ist erforderlich
- Einwilligungserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- Verlustanzeige
- Die Verlustanzeige kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter bzw. von demjenigen, der die Unterlagen verloren hat, bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden
Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Personalausweis oder Reisepass des Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Vollmacht
- Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend). Ausweispapier des Beauftragten ist erforderlich
- Einwilligungserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- Verlustanzeige
- Die Verlustanzeige kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter bzw. von demjenigen, der die Unterlagen verloren hat, bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden
Verlust/Diebstahl der/des Kennzeichen(s)
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis
- Personalausweis oder Reisepass des Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbríef)
- Hauptuntersuchungsbericht
- Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich
- Kennzeichen
- Vollmacht
- Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend). Ausweispapier des Beauftragten ist erforderlich
- Einwilligungserklärung für Fahrzeughalter unter 18 Jahren
- Verlustanzeige
- Die Verlustanzeige kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter bzw. von demjenigen, der die Unterlagen verloren hat, bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden
- Bei Kennzeichendiebstahl zusätzlich Nachweis über eine polizeiliche Anzeigenerstattung
