Außerbetriebsetzung
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- das/die Kennzeichen
Bei Verwertung von Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse zusätzlich: Verwertungsnachweis (bei anerkannten Annahmestellen oder Verwertungsbetrieben erhältlich) oder Erklärung (bei der Zulassungsbehörde), dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist oder zum Zwecke der Entsorgung im Ausland verbleibt
