Außerbetriebsetzung

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • das/die Kennzeichen

Bei Verwertung von Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse zusätzlich: Verwertungsnachweis (bei anerkannten Annahmestellen oder Verwertungsbetrieben erhältlich) oder Erklärung (bei der Zulassungsbehörde), dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist oder zum Zwecke der Entsorgung im Ausland verbleibt