Außerbetriebsetzung
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das/die Kennzeichen
Bei Verwertung von Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse zusätzlich: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Verwertungsnachweis (bei anerkannten Annahmestellen oder Verwertungsbetrieben erhältlich) oder Erklärung (bei der Zulassungsbehörde), dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist oder zum Zwecke der Entsorgung im Ausland verbleibt
