Rotes Oldtimerkennzeichen
Information über das Rote Oldtimerkennzeichen
Gutachten
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
Verwendung
Eingeschränkte Verwendung nur für:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- An- und Abfahrten von solchen Veranstaltungen
- Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs
Kennzeichen
Erkennungsnummer nur aus Ziffern, beginnend mit "07"
Hinweise
Halter ist für den vorschriftsmäßigen Zustand eigenverantwortlich
Gebühren
103,30 €
zuzüglich Gebühren für technisches Gutachten
zuzüglich Preis für Kennzeichenschilder
