H-Kennzeichen
Information über das H-Kennzeichen
Gutachten
Fahrzeug mit gültiger Typgenehmigung:
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
Fahrzeug ohne gültige Typgenehmigung:
Gutachten nach §§ 21 und 23 StVZO
Verwendung
Uneingeschränkte Verwendung
Kennzeichen
Kennbuchstabe "H" auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angefügt
Erkennungsnummer darf höchstens sieben Stellen aufweisen
Hinweise
Regelmäßige Hauptuntersuchungspflicht
Eine Kombination mit Saisonkennzeichen nicht möglich
Gebühren
ab 26,80 €
zuzüglich Gebühren für technisches Gutachten
zuzüglich Preis für Kennzeichenschilder
