EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz)

Diese Lizenz wird in der EG-Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten ausgestellt.

Die Lizenz ist personenbezogen und nicht übertragbar

Sie kann nur dann erteilt werden, wenn

  • der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig sind
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und
  • der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (erhältlich beim Landratsamt Ludwigsburg - Abteilung Güterkraftverkehr)
  • Eigenkapitalbescheinigung ggf. mit Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs
  • Führungszeugnis (vom Unternehmer und Geschäftsführer)
  • Gewerbezentralregisterauskunft (vom Unternehmer und Geschäftsführer)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen (vom Unternehmer und Geschäftsführer)
    • des Finanzamtes
    • des Bürgermeisteramtes
    • der Berufsgenossenschaft (Tel.: 040 3980-0)
    • der Krankenkasse (z.B. AOK)
  • Fachkundenachweis
    • z.B. Bescheinigung über eine bestandene Fachkundeprüfung von der IHK
  • Gewerbeanmeldung
  • Abstellplatznachweis für die eingesetzten Fahrzeuge
  • Fahrzeugliste und/oder Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Anstellungsvertrag des Geschäftsführers
  • Handelsregisterauskunft
  • Gesellschaftsvertrag (auch bei z.B. GbR)