EU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz)
Diese Lizenz wird in der EG-Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten ausgestellt.
Die Lizenz ist personenbezogen und nicht übertragbar
Sie kann nur dann erteilt werden, wenn
- der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig sind
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und
- der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (erhältlich beim Landratsamt Ludwigsburg - Abteilung Güterkraftverkehr)
- Eigenkapitalbescheinigung ggf. mit Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs
- Führungszeugnis (vom Unternehmer und Geschäftsführer)
- Gewerbezentralregisterauskunft (vom Unternehmer und Geschäftsführer)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (vom Unternehmer und Geschäftsführer)
- des Finanzamtes
- des Bürgermeisteramtes
- der Berufsgenossenschaft (Tel.: 040 3980-0)
- der Krankenkasse (z.B. AOK)
- Fachkundenachweis
- z.B. Bescheinigung über eine bestandene Fachkundeprüfung von der IHK
- Gewerbeanmeldung
- Abstellplatznachweis für die eingesetzten Fahrzeuge
- Fahrzeugliste und/oder Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Anstellungsvertrag des Geschäftsführers
- Handelsregisterauskunft
- Gesellschaftsvertrag (auch bei z.B. GbR)
