Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (national)
Erlaubnispflichtiger Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Die Erlaubnis ist personenbezogen und nicht übertragbar
Sie kann nur dann erteilt werden, wenn
- der Unternehmer und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person zuverlässig sind
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und
- der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (erhältlich beim Landratsamt Ludwigsburg - Abteilung Güterkraftverkehr)
- Eigenkapitalbescheinigung ggf. mit Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs
- Führungszeugnis (vom Unternehmer und Geschäftsführer)
- Gewerbezentralregisterauskunft (vom Unternehmer und Geschäftsführer)
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (vom Unternehmer und Geschäftsführer)
- des Finanzamtes
- des Bürgermeisteramtes
- der Berufsgenossenschaft (Tel.: 040 3980-0)
- der Krankenkasse (z.B. AOK)
- Fachkundenachweis
- z.B. Bescheinigung über eine bestandene Fachkundeprüfung von der IHK
- Gewerbeanmeldung
- Abstellplatznachweis für die eingesetzten Fahrzeuge
- Fahrzeugliste und/oder Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Anstellungsvertrag des Geschäftsführers
- Handelsregisterauskunft
- Gesellschaftsvertrag (auch bei z.B. GbR)
