Großraum- und Schwertransporte
Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten
Gemäß § 29 Abs. 3 und § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO ist eine Erlaubnis bzw. Ausnahme-genehmigung für die Durch-führung von Großraum- und Schwertransporte erforderlich. Durch die Erteilung von besonderen Auflagen bis hin zur Festlegung einer Fahrtstrecke soll erreicht werden, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich behindert und die Verkehrsinfrastruktur vor Schäden geschützt wird.
Rechtslage
Für ein Fahrzeug / eine Fahrzeugkombination, das / die bereits für sich genommen breiter, höher, länger als die maximalen Abmessungen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist beziehungsweise ein erhöhtes zulässiges Gesamtgewicht hat, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO. In Baden-Württemberg sind hierfür die Regierungspräsidien zuständig, zum Beispiel für den Landkreis Ludwigsburg das
Einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Ihr Antrag
Sie beantragen diese Erlaubnis per Post, per Fax oder persönlich mit dem nachfolgenden Antragsformular, das Sie hier herunterladen können.
Bitte vergessen Sie nicht, die zweite Seite des Antrages mit Ihrem Firmenstempel und Ihrer Unterschrift zu versehen. Die Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO fügen Sie bitte in Kopie Ihrem Antrag bei.
Sie können Ihre Anträge auch per Internet über das Verfahrensmanagement VEMAGS stellen.
Was Sie sonst noch wissen müssen
Den Antrag können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) einreichen, in deren Bezirk Sie Ihren Firmensitz oder Zweigniederlassung haben oder bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die genehmigungspflichtige Fahrt beginnt.
Aufgrund Ihrer Angaben wird der von Ihnen beantragte Fahrtweg mit den von Ihnen genannten Transportabmessungen auf Befahrbarkeit überprüft.
Die Bearbeitung der Anträge erfordert in der Regel zwei Wochen, bei statischer Nachrechnung von Brückenbauwerken sind längere Fristen erforderlich.
Für die Erlaubnis zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 50,-- € und 767,-- € an. Sie richtet sich nach Geltungsdauer, Geltungsbereich und Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen die entstandenen Auslagen.
Kontakt
Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich Verkehr
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Herr Neuberger
Tel. 07141 144-2314
Herr Wieland
Tel. 07141 144-2344
Frau Heinrich
Tel. 07141 144-2315
Frau Ziegler
Tel. 07141 144-2308
Unsere Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Fax: 07141 144-9326

