Begleitetes Fahren ab 17
Begleitetes Fahren ab 17
Die Landesregierung hat am 23.10.2007 einer Einführung des Modellversuchs "Begleitetes Fahren ab 17" in Baden Württemberg zugestimmt. Der Modellversuch basiert auf einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung, die das Ziel verfolgt, die Absenkung des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern durch die Einführung des Konzepts zu erreichen. Durch den mäßigen Einfluss eines Begleiters, wird, aufgrund entsprechender Erkenntnisse aus anderen Ländern, ein Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwartet.
Das "Begleitete Fahren ab 17" wurde in Baden-Württemberg zum 01.01.2008 eingeführt. Führerscheinanträge für diese Verfahren können bereits über die Bürgermeisterämter eingereicht werden.
Der Antrag kann frühestens mit 16 1/2 Jahren und nur bei Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
- 1 biometrisches Passfoto ( für eine automatische Gesichtserkennung ), Größe 35 x 45 mm
- eine Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Für jede Begleitperson ist ein Beiblatt dem Antrag beizufügen und von der Begleitperson sowie des/der Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Folgende Anforderungen hat die Begleitperson zu erfüllen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder EU/EWR-Fahrerlaubnis sein
- Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein
- für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel i.S.d. § 24a StVG
- zu jeder Begleitperson muss eine gesonderte Erklärung dem Antrag beigefügt werden
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg.
