Überschwemmungsgebiete
Allgemeines
Immer wieder treten Flüsse und Bäche über ihre Ufer und können Schäden in Millionenhöhe verursachen. Gerade in unserem dicht besiedelten Raum können die Schäden immens hoch sein.
Überschwemmungsgebiete sollen die noch vorhandenen Rückhalteräume freihalten und damit einen Beitrag zur Minderung der Schäden leisten. Die Fluten sollen sich in den Rückhalteräumen, ohne große Schäden anzurichten, ausdehnen können. Überschwemmungsgebiete sind Teil des vorbeugenden Hochwasserschutzes und deshalb von Gebäuden oder anderen Anlagen und Einrichtungen weitestgehend freizuhalten.
Überschwemmungsgebiete nach dem Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) sind u.a. Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (§ 65 Abs. 1 Nr. 2 WG).
Die Überschwemmungsgebiete sind in Hochwassergefahrenkarten dargestellt, die landesweit für alle Gewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km² flächendeckend erstellt werden.
In Überschwemmungsgebieten ist nach § 78 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) u.a. untersagt:
- die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen,
- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung
des Wassers bei Überschwemmungen,
- das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es
sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und
Forstwirtschaft eingesetzt werden,
- die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss
behindern können,
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit dies den Zielen des
vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Absatz 1 Satz Nr. 6 und § 75
Absatz 2 WHG entgegenstehen,
- die Umwandlung von Grünland in Ackerland und
- die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen von den Verboten zugelassen werden. Fragen dazu beantworten Ihnen die Mitarbeiter des Wasserrechts gern.
Für folgende Gewässer im Landkreis Ludwigsburg liegen Hochwassergefahrenkarten vor:
Hochwassergefahrenkarten für das Einzugsgebiet der Murr
Gewässer: Bottwar, Kleine Bottwar, Wassergraben Gewann Häldenfeld, Wassergraben Gewann Amselrain, Buchenbach, Hannenbach, Hasenbach, Mäusklingenbach, Murr, Riedbach, Schmidbach, Söhlbach.
Hochwassergefahrenkarten für das Einzugsgebiet des Neckars
(ohne Seitengewässer)
Gewässer: Neckar, Zaber
Hochwassergefahrenkarten für die Einzugsgebiete Ensbach/Baumbach
Gewässer: Ensbach, Baumbach
Hochwassergefahrenkarten für die Einzugsgebiete Enz und Seitengewässer des Neckars
Gewässer: Aischbach, Apfelbach, Beutenbach, Beutenmühlenbach, Brünnlesbach, Eichgraben, Enz, Eselspfad, Gaichelgraben, Gänsbach, Gänslesbach, Gänswiesenbach, Glattbach, Glems, Gründelbach, Grundgraben, Gündelbach, Hartgraben, Holzbach, Horrheimer Graben, Kirrbach, Klingengraben, Krebsbach, Kreuzbach, Lachengraben, Leudelsbach, Metter, Mussenbach, Ochsenbach, Raunsgraben, Räuschelbach, Riedbach, Riesenklinge, Saubach, Schinderwasengraben, Schlattgraben (Heilandsbrünnle), Schmie, Schöllbrunnenbach, Seebach, Selterbach, Steinbach, Strombach, Strudelbach, Tannenbrunnenbächle, Wiesengraben, Zipfelbach.
Hochwassergefahrenkarten für das Einzugsgebiet der Rems
Gewässer: Rems
Hochwassergefahrenkarten für das Einzugsgebiet Neckar-Heilbronn, Sulm
Gewässer: Gießbach, Mühlbach, Hörschelgraben, Talbach
Die entsprechenden Hochwassergefahrenkarten im Maßstab 1:10.000, sortiert nach Kommunen, finden Sie hier.
Flurstücksgenaue Hochwassergefahrenkarten im Maßstab 1:5.000 sind im Internet eingestellt und können hier abgerufen werden.
Die Hochwassergefahrenkarten liegen in Papierform beim Landratsamt Ludwigsburg, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg, Ebene 6, Fachbereich Umwelt, Zimmer 631, sowie bei den jeweiligen Kommunen aus und können dort von jedem Interessenten während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Thema Hochwasser und Hochwasserrisikomanagement Baden-Württemberg erhalten sie im Internet unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de.
Hochwasser aktuell
Aktuelle Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ) können Sie hier abrufen.
Ansprechpartner
- bei fachtechnischen Fragen (GT 221 Umwelttechnik)
- bei rechtlichen Fragen (GT 222 Umweltrecht)