Überschwemmungsgebiete
Allgemeines
Immer wieder treten Flüsse und Bäche über ihre Ufer und verursachen Schäden in Millionenhöhe. Gerade in unserem dicht besiedelten Raum sind die Schäden immens.
Überschwemmungsgebiete sollen die noch vorhandenen Rückhalteräume freihalten und damit einen Beitrag zur Minderung der Schäden leisten. Die Fluten sollen sich dort, wo dies ohne großen Schaden anzurichten noch möglich ist, ausdehnen können. Überschwemmungsgebiete sind deshalb von Gebäuden oder anderen Anlagen und Einrichtungen weitestgehend freizuhalten. Weitere Deich- und Dammbaumaßnahmen, die ohnehin nur zu einer Verlagerung der Überschwemmungsgefahr führen, sollen möglichst vermieden werden.
In Überschwemmungsgebieten bedürfen die Erhöhung oder die Vertiefung der Erdoberfläche, die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung von Bauten und sonstigen Anlagen sowie das Anlegen oder Beseitigen von Baum- oder Strauchpflanzungen der wasserrechtlichen Genehmigung.
Mit der Novellierung des Rechts der Überschwemmungsgebiete, die am 13.01.2004 in Kraft getreten ist, erfolgte eine gesetzliche Ausweisung aller noch nicht durch Rechtsverordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiete.
Hochwassergefahrenkarten
Derzeit werden landesweit, für alle Gewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km2, flächendeckend standardisierte Hochwassergefahrenkarten erstellt.
Die Hochwassergefahrenkarten werden nach und nach erstellt und bei den unteren Wasserbehörden und den Kommunen ausgelegt. Diese Auslegung wird durch die untere Wasserbehörde öffentlich bekannt gemacht.
Aktuelle Bekanntmachungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Hochwassergefahrenkarten (aktueller Stand, Gewässernetz der untersuchten Gewässer usw.) können im Internet unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de abgerufen werden.
Hochwasser aktuell
Aktuelle Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ) können Sie hier abrufen.
Ansprechpartner Überschwemmungsgebiete
Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen
Überschwemmungsgebiete
Claudia Göllner Tel.: 07141 144-2629
Björn Rittberger Tel.: 07141 144-2630
Baugebietsausweisungen im gesamten Landkreis
Claudia Göllner Tel.: 07141 144-2629
Anlagen und Bauten im Überschwemmungsgebiet
Björn Rittberger Tel.: 07141 144-2630
für folgende Kommunen: Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Möglingen, Oberriexingen, Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen/E.
Für alle anderen Kommunen des Landkreises:
Rita Geiger Tel.: 07141 144-2631 (nur vorm.)
Wolfgang Kümmerling Tel.: 07141 144-2632
Gerit Schmälzle Tel.: 07141 144-2696 (nur Di u. Do sowie Mi vorm.)
Hochwassergefahrenkarten im gesamten Landkreis
Gerit Schmälzle Tel.: 07141 144-2696
Ansprechpartner bei fachtechnischen Fragen
bei Ablagerungen im Überschwemmungsgebiet
Alexandra Rembold
07141 144-2621
bei Anlagen und Bauten im Überschwemmungsgebiet
Gerd Weiler
07141 144-2622

