Grundwasser
Allgemeines
Grundwasser ist das Wasser unter der Erdoberfläche.
Baden-Württemberg ist reich an natürlichem Grundwasservorkommen. Rund 80 % des Trinkwassers in Deutschland wird aus Grundwasservorkommen gewonnen. Grundwasser ist somit eine der wichtigsten Lebensgrundlagen überhaupt.
Rechtsgrundlagen und Verfahren
Durch die Wassergesetze erfährt das Grundwasser einen umfassenden Schutz. Alle Einwirkungen durch den Menschen sind so auszurichten, dass eine Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist.
Wer auf das Grundwasser einwirkt oder es nutzen möchte, braucht hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis (§§ 8, 9, 10, 11 und 18 des Wasserhaushaltsgesetzes). Wer Grundwasser oder oberirdisches Gewässer über ein bestimmtes Maß hinaus für seine Zwecke nutzt (z. B. öffentliche Wasserversorgungsunternehmen, Kraftwerksbetreiber) muss ein Wasserentnahmeentgelt entrichten.
Maßnahmen die in das Grundwasser einbinden (z. B. Gründungskörper, Grundwassererkundungspegel) sind, ebenso wie das unerwartete Erschließen von Grundwasser, anzuzeigen (§ 37 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg).
Zu den erlaubnispflichtigen Tatbeständen gehören z. B. die Errichtung von Gebäuden im Grundwasserbereich, die Nutzung des Grundwassers für die öffentliche Wasserversorgung, die Errichtung von Grundwasserbrunnen für private oder gewerbliche Zwecke aber auch die Versickerung von Stoffen in das Grundwasser.
Erlaubnisfrei ist unter bestimmten Voraussetzungen die Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser, z. B. von privaten (nicht gewerblichen!) Dach- und Hofflächen. Die Versickerung von unschädlichem Niederschlagswasser kann das Grundwasser anreichern und entlastet die Kanalisation und die kommunale Kläranlage. Die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Versickerung/Verdunstung/Rückhalt) ist somit auch ein Beitrag zur Kosten- und Gebührensenkung im Abwasserbereich. Wenn Sie Fragen zur Versickerung von Niederschlagswasser haben, beraten wir Sie gerne.
Erdwärmesonden dringen tief in den Untergrund ein, durchstoßen verschiedene Erdschichten und tauchen ins Grundwasser ein. In Wasserschutzgebieten sind sie i.d.R. nicht zulässig. Für die Bohrung zur Herstellung einer Erdwärmesonde ist daher eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bohrungen mit einer Tiefe von mehr als 100 m bedürfen außerdem der Zulassung durch das Landesbergamt.
Sofern Sie Fragen zu Erdwärmesonden haben, wenden Sie sich bitte an:
Wolfgang Riedl, Tel. 07141 1 44-26 24
Ulrich Schöllkopf, Tel. 07141 1 44-26 12
Wolfgang Munz, Tel. 07141 1 44-26 03
Eine Karte mit der Gebietsaufteilung der Ansprechpartner finden Sie hier.
Ansprechpartner Grundwasser
Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren für Grundwasserentnahmen:
Susanne von Olnhausen, Tel. 07141 144-2623
Wasserentnahmeentgelt:
Susanne von Olnhausen, Tel. 07141 144-2623
Esther Häussler, Tel. 07141 144-2615
Bauen im Grundwasser, Bohranzeigen, Brunnen:
Heidi Gassner
Tel. 07141 144-2691 (rechtliche Fragen)
Gerit Schmälzle
Tel. 07141 144-2696 (rechtliche Fragen)
Grundwasser unf Wasserversorgung
Weiterführende Informationen
Informationen zu Grundwasseraufschlüssen (Brunnen, Messstellen, Quellen, etc. ) im Landkreis Ludwigsburg erhalten Sie hier.

