Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Allgemeines

Wassergefährdende Stoffe wie z. B. Heizöl, Benzin, Lösemittel, Schwermetalle, Gülle und Silagesickersäfte können die Gewässer (Grundwasser, Oberflächenwasser) schädigen.

Da aus Gewässern auch Trinkwasser für Millionen von Menschen gewonnen wird, kommt dem Schutz der Gewässer eine besondere Bedeutung zu. Bekanntlich können wenige Tropfen Öl Tausende Liter Trinkwasser ungenießbar machen. Mit wassergefährdenden Stoffen ist daher so umzugehen, dass eine Verunreinigung der Gewässer vermieden wird.

Rechtsgrundlagen und Verfahren

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz, das Wassergesetz für Baden-Württemberg und die Anlagenverordnung-VAwS.

Insbesondere die VAwS regelt, welche Schutzvorkehrungen für Anlagen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen notwendig sind, um im Falle von Undichtigkeiten oder sonstigen Störungen zu verhindern, dass diese Stoffe in den Untergrund oder in ein Gewässer gelangen.

Für spezielle Anlagen, die nicht einfacher oder herkömmlicher Art sind, ist zusätzlich eine Genehmigung durch das Landratsamt, eine sogenannte Eignungsfeststellung erforderlich. Hiervon sind im Allgemeinen nur bestimmte Anlagen in Industrie- und Gewerbebetrieben betroffen.

Ansprechpartner Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Ansprechpartner für rechtliche Fragen

westlicher Landkreis
Sven Brose Tel. 07141 144-2616

östlicher Landkreis
Esther Häussler Tel. 07141 144-2616

 

Ansprechpartner bei fachtechnischen Fragen

nur private Anlagen
Horst Schieb
Tel. 07141 144-2610

nur landwirtschaftliche Anlagen
Alexandra Rembold
Tel. 07141 144-2621

Ansprechpartner bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen

Wolfgang Riedl
Tel. 07141 144-2624

Claus-Peter Zoerlein
Tel. 07141 144-2878