Landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis

In Landschaftsschutzgebieten bedürfen i.d.R. fast alle Veränderungen einer sogenannten landschaftsschutzrechtlichen Erlaubnis.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Errichtung von Gerätehütten
  • Auffüllungen und Abgrabungen auch unter 500 m2
  • Wiesenumbruch
  • Lagern von Gegenständen
  • Anlage und Ändern von Wegen
  • Aufstellen von Wohnwägen
  • Neuaufforstungen
  • Beseitigung u. Änderung von wesentlichen Landschaftsbestandteilen
  • Fällen von Obstbäumen sofern kein junger Obstbaumhochstamm gepflanzt wird.

Keiner Erlaubnis bedarf es bei kleineren Festen (z.B. Geburtstagsparty mit einigen Gästen, Aufstellen von Bänken und Tischen). Problematisch wird es erst beim Aufstellen von Toilettenwägen oder Zelten etc. Bitte informieren Sie sich vorher bei der jeweiligen Gemeinde oder bei uns.

Nähere Informationen zu Erlaubnispflichten und Verboten erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der unteren Naturschutzbehörde.

Einen Antrag, bzw. das Informationsblatt zur Errichtung von Gerätehütten in Landschaftsschutzgebieten erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern oder in unserem Sekretariat.
Auch ist der Ausdruck über das Internet möglich: