Auffüllungen

Änderung seit 1. März 2010:

Auffüllungen über 500 qm unterliegen auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten (im Außenbereich) einer Genehmigungspflicht.

Unter 500 qm sind Auffüllungen im Außenbereich (kein Landschaftsschutzgebiet) genehmigungsfrei, jedoch sind die Grundsätze des Bodenschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes trotzdem zu beachten.

Auffüllungen in Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Wasserschutzgebiet) unterliegen immer einer Genehmigungspflicht, auch wenn die Auffüllfläche unter 500 qm liegt.

Wassergräben, Biotopstrukturen oder Wiesen dürfen deshalb in der Regel trotzdem nicht aufgefüllt werden! Auch darf nur bei einer Bodenverbesserung oder Bewirtschaftungserleichterung aufgefüllt werden.

Wenn Sie eine Auffüllung planen, fragen Sie bitte rechtzeitig bei der unteren Naturschutzbehörde nach, ob eine Genehmigung bzw. eine Erlaubnis erforderlich ist.

Soweit ein Bauantrag erforderlich ist, stellen Sie bitte rechtzeitig (siehe unten) einen Bauantrag beim Landratsamt Ludwigsburg, Naturschutzbehörde, Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg.

Nach Eingang Ihres Antrages werden verschiedene Fachbehörden zu dem Antrag gehört. Wegen des baurechtlichen Charakters ist auch eine Nachbaranhörung sowie das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

Bitte reichen Sie den Antrag deshalb vollständig in insgesamt 5 Fertigungen, rechtzeitig (möglichst ca. 2 Monate vor Auffüllbeginn) bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Einen Antrag bzw. das Merkblatt erhalten Sie von Frau Peters, Tel. 07141 / 1 44 - 2434. Hier können Sie auch den Stand Ihres laufenden Antragsverfahrens erfragen.

Sie können sich den Antrag bzw. das Merkblatt (PDF-Datei) auch gern herunterladen und ausdrucken: