Service / Genehmigungen / Infos
Die Untere Naturschutzbehörde hat täglich mit vielen Fragen rund um den Naturschutz zu tun.
Diese Seite soll Ihnen den Einstieg zu den Antworten auf einige der wichtigsten und häufigsten Fragen präsentieren.
Bei weiteren oder detaillierteren Fragen können Sie sich gern an unsere Mitarbeiter wenden.
FAQ (Frequently Asked Questions = Häufig gestellte Fragen)
- Bedürfen Auffüllungen einer Genehmigung?
- Kann ich im Landschaftsschutzgebiet eine Gerätehütte errichten?
- Brauche ich für das Anlegen eines Gemüsegartens im Landschaftsschutzgebiet eine Erlaubnis?
- Ich möchte einen alten Baum fällen. Kann ich das ohne Probleme machen?
- Ich bin von einer Hornisse gestochen worden. Ist das gefährlich?
- Darf ich ohne Probleme ein Fest im Landschaftsschutzgebiet machen?
- Kann ich als Landwirt Zuschüsse zur Pflege von Grundstücken bekommen?
Broschüren
Die untere Naturschutzbehörde hält für Sie auch etliche Informationsbroschüren bereit.
Das Merkblatt zur Erstellung von Gerätehütten, das Merkblatt zu Auffüllungen auf landwirtschaftlichen Flächen und die Infoblätter
- "Einheimische Gehölze und ihre Eignung für verschiedene Standorte"
- "Naturkundliche Wanderungen im Landkreis Ludwigsburg"
- "Kopfweiden im Landkreis Ludwigsburg"
- "Gefährdete Feldbrüter im Landkreis Ludwigsburg"
- "Offenlandbrüter im Landkreis Ludwigsburg"
- "Blütensäume zwischen Wald und Reben"
- "Feldhecken im Landkreis Ludwigsburg"
- "Blumenwiesen und Natura 2000 - Praxistipps für Landwirte und Stücklesbesitzer"
haben wir für Sie ins Internet gestellt.
Die Rad- und Wanderkarte "Das Heckengäu" (Erlebniskarte II), ist im Landratsamt Ludwigsburg im Bürger-Service für 5,00 € erhältlich.
Die Karte entstand unter der Federführung des Landkreises Böblingen.
