Naturschutz
Wir begrüßen Sie herzlich auf den Web-Seiten der Naturschutzbehörde.
Hier erhalten Sie wertvolle Informationen über den Naturschutz im Landkreis Ludwigsburg und finden die jeweiligen Ansprechpartner.
Schutz von Natur und Landschaft
Die Natur und insbesondere die Landschaft zu schützen, ist Hauptaufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsteils Natur.
Das Naturschutzgesetz bietet dazu verschiedene Möglichkeiten schützenswerte Landschaftsbestandteile zu sichern.
Die verschiedenen Schutzkategorien berücksichtigen hierbei zum einen die Schutzwürdigkeit, d.h. die ökologische Wertigkeit und zum anderen das Schutzinteresse.
Folgende Schutzkategorien werden vom Naturschutzgesetz unterschieden:
- Gesetzlich geschützte Biotope
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmale
- Naturschutzgebiete
- Naturparks
In den geschützten Gebieten gibt es für die Grundstückseigentümer bzw. Gründstückspächter oder -nutzer Einschränkungen (z.B. Verbote oder Erlaubnisvorbehalte).
Die Naturschutzbehörde überwacht die Verbote bzw. überprüft, ob eine Erlaubnis für ein bestimmtes Vorhaben erteilt werden kann.
