Wegweiser
Für die Bearbeitung von Umweltbeschwerden können auch andere Behörden zuständig sein. Zum schnellen Auffinden der richtigen Behörde dient der folgende Wegweiser:
Lärm durch
| Belästigung durch | zuständige Behörde |
|---|---|
| Radio, Lautsprecher, Musikinstrumente | Ordnungsamt im Rathaus / Polizei |
| Gaststätten | Ordnungsamt im Rathaus / Polizei |
| Haus- und Gartenarbeiten | Ordnungsamt im Rathaus / Polizei |
| Tiere | Ordnungsamt im Rathaus / Polizei |
| Belästigung durch | zuständige Behörde |
|---|---|
| Gewerbe / Industrie | Landratsamt, Immissionsschutz |
| Fluglärm | Umweltmeldestelle der Landesregierung Tel. 0711 126-2626 |
Lärmmessungen:
Rauch-und Geruchsbelästigungen durch
| Belästigung durch | zuständige Behörde |
|---|---|
| private Feuerungs- / Heizungsanlagen | Landratsamt, Immissionsschutzgroße Kreisstädte |
| Gewerbe / Industrie | Landratsamt, Immissionsschutz |
| Grill / Lagerfeuer | Ordnungsamt im Rathaus, Polizei |
(Raum-) Luftmessungen:
