Gewerbeaufsicht
Arbeitsschutzbehörde und Technische Fachbehörde im Immissionsschutz und im betrieblichen Umweltschutz
Arbeitsschutzbehörde
Die Gewerbeaufsicht ist Vollzugs- und Fachbehörde für Belange des technischen und sozialen Arbeitsschutzes einschließlich des Gefahrstoffrechtes in allen Wirtschaftszweigen, mit Ausnahme der in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart fallenden Betriebe. Zu den Aufgaben gehören die Überwachung des Arbeitsschutzes, die Bearbeitung von Arbeitnehmerbeschwerden und die Entgegennahme von vorgeschriebenen Anzeigen. Die Gewerbeaufsicht hat ein umfassendes Zutrittsrecht zu den Betrieben und weitreichende Befugnisse zur Durchsetzung von Arbeitsschutzforderungen. Alle betrieblichen Bauvorhaben im Landkreis werden der Gewerbeaufsicht zugeleitet und von ihr beurteilt.
Sprengstoff
Im Sprengstoffrecht werden Sprengstofflager und Sprengungen, Großfeuerwerke sowie der Umgang (Verkauf und Lagerung in Verkaufsstätten) mit Feuerwerksartikeln überwacht.
Anzeigen
Die Gewerbeaufsicht nimmt auch Anzeigen in vielerlei Bereichen des Arbeitsschutzes entgegen:
- Vorankündigung einer Baustelle nach Baustellenverordnung
- Mitteilung über den Umgang mit asbesthaltigen Produkten (TRGS 519)
- Anzeige über Begasungen (TRGS 523)
- Mitteilung von Prüflisten überwachungsbedürftiger Anlagen gem. § 15 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallanzeigen über Arbeitsunfälle nach § 193 Abs. 7 Sozialgesetzbuch VII
Ausgenommen davon sind:
- Die Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmen vom
- Arbeitszeitgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
wurde dem Geschäftsteil Kreispolizeiangelegenheiten übertragen. - Die Betriebsprüfungen und die Bearbeitung von Anzeigen wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften nach Fahrpersonalrecht wurden dem Geschäftsteil Zentrale Bußgeldangelegenheiten übertragen.
Technische Fachbehörde im Immissionsschutz und im betrieblichen Umweltschutz
Nahezu alle Bereiche des technosphären Umweltschutzes werden von der Gewerbeaufsicht überwacht. Sie beurteilt alle anlagenbezogenen Genehmigungsanträge der Betriebe im Landkreis mit Bezug auf deren Lärm-, Erschütterungs-, Staub- und Geruchsemissionen und der auf die Nachbarschaft einwirkenden Immissionen. Die betrieblichen Abwässer, der Schutz der Gewässer und des Grundwassers vor Schadstoffen und das betriebliche Abfallmanagement wird von der Gewerbeaufsicht als technischer Fachbehörde überwacht. Sie berät Betriebe, Betreiber und Dritte in allen Fragen des technischen Umweltschutzes.
Alle Flächennutzungs- und Bebauungspläne werden nach Immissionsschutzgesichtspunkten – vor allem im Hinblick auf den Lärmschutz und auf Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffoxide - geprüft.
Elektromagnetische Felder
Im Immissionsschutz nimmt die Gewerbeaufsicht die vorgeschriebene Anzeigen
nach der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) für die Hochfrequenz- und Niederfrequenzanlagen entgegen.
Baustellen
Umweltbezogene Nachbarbeschwerden gegen Baustellen sind direkt an die Gewerbeaufsicht - gewerbeaufsicht(at)landkreis-ludwigsburg.de - zu richten. Soweit die Überprüfung Mängel ergibt, veranlasst die Gewerbeaufsicht eigenständig die eventuell erforderlichen Maßnahmen.
Betriebsbezogene Umweltbeschwerden
Betriebsbezogene Umweltbeschwerden von Nachbarn, die dem
Geschäftsteil Immissionsschutz zu übermitteln sind, werden in der Regel von der Gewerbeaufsicht fachtechnisch überprüft und bewertet. Der Gewerbeaufsicht steht zur Überprüfung von Nachbarbeschwerden eine umfangreiche technische Ausstattung mit Messgeräten und spezieller Soft- und Hardware für Berechnungen und Prognosen zur Verfügung.
Regierungspräsidium
Für die Bereiche
- Chemikalien- und Produktsicherheit, Marktüberwachung (REACH-Verordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Medizinproduktegesetz)
- Mutterschutzgesetz
- Strahlenschutz (Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung)
ist das Regierungspräsidium Stuttgart die zuständige Behörde.
Die von der Gewerbeaufsicht zu überwachenden Rechtsvorschriften sowie bestimmte Formulare, Vordrucke und viele andere Fachinformationen finden Sie unter: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/.
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
Das Gesetz erfuhr durch die beiden Verordnungen über
- Energieverbrauchshöchstwerte von Geräten (Energieverbrauchshöchstwerteverordnung - EnVHV)
- Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV)
konkretisierende Anforderungen an die Kennzeichnung und die Angaben beim Ausstellen von Geräten und neuen Pkw. Die Kennzeichnungspflicht ist neben den Vorschriften über Preisangaben (Preisangabenverordnung – PangV) von Herstellern und Händlern zu beachten. Die Gewerbeaufsicht überwacht auch diese Bestimmungen.
Kontakt
| Besucherwir bitten um telefonische Terminvereinbarung | Briefe/Päckchen | Pakete |
| Landratsamt LudwigsburgGewerbeaufsichtHindenburgstraße 46 | Landratsamt LudwigsburgGewerbeaufsichtPostfach 76071607 Ludwigsburg | Landratsamt LudwigsburgGewerbeaufsichtHindenburgstraße 4071638 Ludwigsburg |
| Tel.: 0 71 41 / 1 44 - 16 00Fax: 0 71 41 / 1 44 - 16 01elektronischer Amtsbriefkasten für Fax: 0 71 41 / 1 44 - 99 24e-mail: gewerbeaufsicht(at)landkreis-ludwigsburg.de | ||

