Wohngeld

Was ist Wohngeld?

Wohnen kostet Geld – oft zuviel für die Personen, die geringe Einnahmen haben. Aus diesem Grunde gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Das Wohngeld gibt es für MieterInnen in der Form des Mietzuschusses und für EigentümerInnen als Lastenzuschuss. 

Mit der Wohngeldreform ab 01. Januar 2010 sind wesentliche Leistungs-verbesserungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Verbesserungen sind:

  • Anhebung der anzuerkennenden Höchstbeträge für Mieten und Belastungen
  • Anhebung der maßgeblichen Einkommensgrenzen 

Über weitere aktuelle Änderungen informieren Sie sich bitte in der zuständigen Wohngeldstelle (sh. unten)

 

 

Wie ist der Antrag zu stellen?

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen. Der Antrag ist zu unterschreiben und alle geforderten Nachweise zu beizufügen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Der Antrag auf Wohngeld ist im Allgemeinen vom Haushaltsvorstand zu stellen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt ab von

  • der Zahl der Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes zu stellen. Diese leitet den Antrag dann zur Bearbeitung an die zuständige Wohngeldstelle des Landratsamtes weiter. Bei der Gemeindeverwaltung und beim Landratsamt erhalten Sie die erforderlichen Antragsunterlagen.

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da eine Bewilligung der Leistung in der Regel erst ab Beginn des Monats erfolgen kann, in dem der Antrag beim Bürgermeisteramt oder bei der zuständigen Wohngeldstelle des Landratsamtes eingegangen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie:

In der Broschüre "Wohngeld 2011 - Ratschläge und Hinweise" des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erfahren Sie mehr.

Von der zuständige Wohngeldstelle; die Anträge für die Großen Kreisstädte werden in eigenes Zuständigkeit bearbeitet 

StadtVerwaltungTelefon
Bietigheim-

Bissingen

 

Stadtverwaltung

07142/74-0 

DitzingenStadtverwaltung07156/164-0
KornwestheimStadtverwaltung07154/202-0
LudwigsburgStadtverwaltung07141/910-0
Remseck a. N.Stadtverwaltung07146/289-0
Vaihingen/EnzStadtverwaltung07042/18-0

Von der Wohngeldstelle des Landratsamtes Ludwigsburg. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin/den zuständigen Sachbearbeiter:

Ansprechpartner Wohngeldstelle
SachbearbeiterWohnort des AntragstellersTelefon
Frau

Harms

Asperg, Erligheim,

Marbach N - Z, Markgröningen, Affalterbach

07141 144-5224
Frau

Christel

Benningen, Korntal-

Münchingen, Marbach

A - M, Murr, Oberstenfeld,

Tamm

07141 144-5225
Frau

Stehle

Besigheim, Bönnig-

heim, Freiberg/N.,

Hemmingen,

Steinheim a.M., Walheim, Mundelsheim

07141 144-5226
Frau

Behrendt

Erdmannhausen,

Gemmrigheim,

Gerlingen, Großbott-

war, Hessigheim,

Ingersheim,

Kirchheim/N. , Beitreibung

07141 144-5236
Frau

Reichardt

Löchgau, Möglingen,

Pleidelsheim, Freudental

07141 144-5248
In der Wohngeldstelle der Außenstelle des Landratsamtes in Vaihingen ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

Sachbearbeiterin

Wohnort des AntragstellersTelefon
Frau ThummEberdingen, Schwieberdingen07042 104-32
Frau UerkvitzOberriexingen, Sersheim, Sachsenheim07042 104-33