Soziales Entschädigungsrecht (SER)

Zum SER gehören jene Gesetze, in denen eine staatliche Entschädigung wegen einer Gesundheitsschädigung oder des Todes einer Person festgelegt ist, wenn diese Schädigung, beziehungsweise der Tod, ein besonderes Opfer für die staatliche Gemeinschaft darstellt.

Diese Gesetze sind:

Die Versorgung nach diesen Gesetzen wird in Form von Geldleistungen, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädischen Hilfsmitteln, Kuren, sowie verschiedenen anderen Leistungen gewährt.

Anträge

Kontakt

Christa Schaffroth

Kontaktmöglichkeiten:
Landratsamt Ludwigsburg
Versorgungsangelegenheiten
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
E-Mail: christa.schaffroth(at)landkreis-ludwigsburg.de
Tel. 07141 144-2559
Fax 07141 144-2515

Öffnungszeiten

Öffnungzeiten
WochentagZeiten
Mo bis Fr

08:30 - 12:00 Uhr
Mo13:30 - 15:30 Uhr
Do13.30 - 18.00 Uhr