Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorgestelle gewährt Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Berechtigte der Kriegsopferfürsorge sind überwiegend Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.
Daneben können auch Geschädigte nach dem Wehr- oder Zivildienstgesetz, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten oder politisch Verfolgte aus der ehemaligen DDR oder den früheren deutschen Ostgebieten diese Hilfen erhalten.
Kriegsopferfürsorge ist unter anderem ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege (z.B. Kurzeitpflege und stationäre Pflege) und immer wichtiger, die Altenhilfe.
Durch die Altenhilfe soll der / die Hilfebedürftige in die Lage versetzt werden, so lang wie möglich in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu leben.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen unter Tel. 07141 / 144 – 2550.
