Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende
Wehrpflichtige, Wehrübende (keine Zeitsoldaten) und Zivildienstleistende und ihre Familienangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) erhalten.
Es ist in jedem Fall (ob Übernahme von Versicherungsbeiträgen, Leistungen für Ehefrauen, Mietbeihilfe, Unterhaltsleistungen für Kinder usw.) ein Antrag erforderlich.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie beim
Landratsamt Ludwigsburg
GT 412 / Unterhaltssicherung
71631 Ludwigsburg.
Im übrigen erteilt Ihnen Frau Müller nähere Auskünfte unter Tel. 07141 / 1 44-52 31.
