Schuldnerberatung

Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung im Landkreis Ludwigsburg wird neben der Schuldnerberatung des Landratsamtes auch durch Freie Träger, den Kreisdiakonieverband Ludwigsburg und die Sozialberatung Ludwigsburg e.V. angeboten.

Was kann die Schuldnerberatung leisten?

Die Schuldnerberatung hat die Aufgabe, privat überschuldete Personen und Familien zu beraten. In Absprache mit diesen Personen werden u. a. Verhandlungen mit den Gläubigern geführt, um eine Regulierung der Schulden herbeizuführen. Über Vergleichsabschlüsse sollen Schuldverpflichtungen reguliert und durch monatliche vom Schuldner vorgenommene Ratenzahlungen getilgt werden.

Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es?

  1. Schuldnerberatung mit dem Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern durch Schuldenregulierung über Vergleichsabschlüsse unter Berücksichtigung der gesamten Familiensituation
  2. Im Vorfeld der Schuldnerberatung Abklärung der Situation im Rahmen der offenen Sprechstunde der Schuldnerberatung des Landratsamtes Ludwigsburg
  3. Miteinbeziehung des Schuldners z.B. bei der Erstellung eines Haushaltsplans oder bei der planvollen Aufteilung des Familieneinkommens
  4. Durchführung von Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO). Die Schuldnerberatung des Landratsamtes ist geeignete Stelle nach § 305 InsO und in diesem Zusammenhang berechtigt, außergerichtliche Einigungsversuche mit dem Ziel der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans durchzuführen.
  5. Bei vorliegender Kontopfändung und anschließender Einrichtung eines Pfändungschutzkontos bei der Bank, sind wir berechtigt für bei uns in Beratung stehende Personen Bescheinigungen zur Erlangung eines über den Sockelbetrag hinausgehenden Freibetrages zu erstellen.
  6. Bei Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs auch Stellung eines Insolvenzantrages bei Gericht

Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?

Es gibt folgende Aufnahmekriterien:

  •  Wohnsitz im Landkreis Ludwigsburg
  •  Überschuldung ist gegeben
  •  Die Schulden stammen nicht aus Selbständigkeit oder Grundeigentum

Wie stellt sich der Ablauf des Verfahrens dar?

Um eine Beratung, auch im Rahmen der offenen Sprechstunde, durchführen zu können ist Voraussetzung, dass uns unser Fragebogen ausgefüllt zurückgesandt wird. Den Fragebogen können Sie herunterladen (s. u.) und ihn uns dann ausgefüllt per Post zurückschicken. Sie können den Fragebogen auch telefonisch oder per Mail bei uns anfordern oder ihn persönlich während der Sprechzeiten abholen (s. u.).

Vor Aufnahme in die eigentliche Schuldnerberatung muss mit Wartezeiten gerechnet werden. In dringenden Fällen kann der Schuldner einen Rechtsanwalt beauftragen. Damit dem Schuldner keine Kosten anfallen, die nicht bezahlt werden können, ist es in diesem Fall sinnvoll, beim örtlich zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht bzw. dem Sozialdatenschutz.

Eine Weitergabe von Daten ohne Einwilligung der Klienten findet nicht statt.

Eine evtl. Auswertung von Daten durch die Schuldnerberatung erfolgt nur im Rahmen der Vorschriften des Sozialgesetzbuches und des Landesdatenschutzgesetzes.

Wo können Sie Kontakt aufnehmen?

Wenden Sie sich an die Anmeldung der Schuldnerberatung:

Hindenburgstr. 30 (Neubau)

71638 Ludwigsburg

Zimmer 132

Tel. 07141 144-2468 oder -5132

Fax: 07141 144-9973

E-Mail: schuldnerberatung(at)landkreis-ludwigsburg.de

Links zur Schuldnerberatung der Sozialberatung bzw. Kreisdiakonieverband

http://www.sozialberatung-ludwigsburg.de/frameset.htm

http://www.vaihingen.de/d/2342


Weitere Informationen erhalten Sie:

Fragebogen zur Aufnahme in der Schuldnerberatung (PDF-Datei)

Restschuldbefreiung - einen neue Chance für redliche Schuldner Bundesministerium der Justiz

Jerusalemer Str. 27, 10117 Berlin

Weitere allgemein interessante Informationen erhalten Sie unter

BAG-Schuldnerberatung
Bundesministerium der Justiz (BMJ-Bund)
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Was mache ich mit meinen Schulden? Bmfsfj)
www.meine-schulden.de 
(gemeinsame Seite des BMFSFJ und der BAG Schulnerberatung)