Schuldnerberatung
Aufgabe
Die Schuldnerberatung hat die Aufgabe, in Absprache mit der verschuldeten Person Verhandlungen mit den Gläubigern im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu führen. Über Vergleichsabschlüsse sollen Schuldverpflichtungen reguliert werden und diese durch monatliche Ratenzahlungen, die der Schuldner zur Verfügung stellt, getilgt werden. Dabei wird die gesamte Familiensituation in die Schuldnerberatung einbezogen.
Weiter soll der Schuldner bei Bedarf an einem Haushaltsplan mitwirken und so das zur Verfügung stehende Einkommen planvoll einteilen.
Die Schuldnerberatung des Landkreises Ludwigsburg ist auch eine geeignete Stelle gem. § 305 InsO. Wir führen in dieser Funktion den außergerichtlichen Einigungsversuch durch mit dem Ziel eines Schuldenbereinigungsplans.
Zielgruppe: privat überschuldete Person oder Familie
Aufnahmekriterien:
- Wohnsitz im Landkreis Ludwigsburg
- Überschuldung
- Die Schulden dürfen nicht aus Selbständigkeit oder Grundeigentum stammen
Wartezeit
Die Wartezeit für eine Kurzberatung beträgt ca. 6 bis 8 Wochen. Voraussetzung für einen Termin ist, dass Sie unseren Fragebogen ausgefüllt an uns übersenden. Den Fragebogen können Sie hier herunterladen und ihn uns dann ausgefüllt per Post zusenden. Sie können den Fragebogen aber auch bei uns telefonisch oder per Mail anfordern bzw. zu den Öffnungszeiten (Mo bis Fr 8.30 bis 12 Uhr) im Zimmer 132 (Neubau) abholen. Nach der Kurzberatung betragen die Wartezeiten bis zur regulären Aufnahme zzt. 12 Monate.
In dringenden Fällen kann der Schuldner einen Rechtsanwalt beauftragen. Damit für den Schuldner keine Kosten anfallen, die er nicht bezahlen kann, ist es sinnvoll, vor dem Rechtsanwaltstermin beim örtlich zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser wird bei geringem Einkommen ausgestellt, wobei monatliche Ratenzahlungen auf Schuldverpflichtungen Berücksichtigung finden.
Der Beratungshilfeschein wird dann dem beauftragten Rechtsanwalt vorgelegt. Dieser kann vom Schuldner maximal 10 € beanspruchen, ansonsten rechnet der beauftragte Rechtsanwalt mit dem Amtsgericht ab.
Wichtige Broschüren/Infomaterial/Fragebogen
- Fragebogen zur Aufnahme in der Schuldnerberatung
(PDF-Datei) - Restschuldbefreiung - eine neue Chance für redliche Schuldner -zu beziehen bei:
Bundesministerium der Justiz
Jerusalemer Str. 27, 10117 Berlin - Weitere allgemeine interessante Informationen bekommen Sie unter:
- BAG-Schuldnerberatung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ-Bund)
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Was mache ich mit meinen Schulden? Bmfsfj
- www.meine-schulden.de
(gemeinsame Seite der BMFSFJ und der BAG Schuldnerberatung)
Kontakt
Anmeldung:
Hindenburgstraße 30
71638 Ludwigsburg
Zimmer 132
Tel. 0 71 41 / 1 44 - 24 68
Fax 0 71 41 / 1 44 - 9971
E-Mail: schuldnerberatung(at)landkreis-ludwigsburg.de
