Aufgaben einer kommunalen Suchtbeauftragten
Die Suchtbeauftragte initiiert und koordiniert Vorhaben im Bereich der Suchtvorbeugung/ Suchthilfe auf kommunaler Ebene. Sie bietet Dienstleistungen für folgende Gruppen an:
- Multiplikatoren aus unterschiedlichsten Institutionen wie:
- Kindergärten
- Grund-, Haupt-, weiterführende Schulen, Berufsschulen
- Weiterbildungsstätten
- Beratungsstellen
- Arbeitskreise
- Betriebe
- Ämter und Verwaltungen
desweiteren:
- Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises in Bezug auf die Suchtproblematik
- Trägern von Einrichtungen
- Anbietern von Leistungen für Abhängige wie z.B. Ärzte, Selbsthilfegruppen etc.
- Kreistag und entsprechenden Gremien
Weitere Aufgaben der kommunalen Suchtbeauftragten:
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Suchtpräventionslehrer und Lehrerinnen in Zusammenarbeit mit der Suchtbeauftragten des Oberschulamtes
- Planung und Durchführung von Pädagogischen Tagen an Schulen
- Planung und Durchführung von Projekttagen
- Gestaltung von Informationsveranstaltungen für Interessierte (Eltern, Elternbeiräte, Lehrer, Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen, Vereine etc.)
- konzeptionelle Beratung bei der Aufbereitung fachlicher Themen
- Vermittlung von Referenten /innen
- Weitergabe von Informationsmaterial
- Geschäftsführung im Aktionskreis Sucht
