Ausbildungsförderung (BAföG)

Was ist BAföG?

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg und Sicherheit. Jede Ausbildung bringt finanzielle Belastungen mit sich. Ziel der Ausbildungsförderung ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

 

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist zum 28.10.2010 erneut geändert worden. Nachfolgend ein Auszug der  wesentlichen Veränderungen:

  • Erhöhung der Bedarfssätze um 2 %
  • Erhöhung der Freibeträge um 3 %
  • Anpassung der bei den Eltern des Förderungsberechtigten zu berücksichtigen Sozialpauschalen an die aktuellen Beitragssätze
  • Anhebung der allgemeinen Altersgrenze für Masterstudiengänge auf 35 Jahre 

Dadurch werden noch mehr Personen Anspruch auf BAföG erhalten. Bitte informieren Sie sich über die neuen Regelungen.

 

Welche Ausbildungsmöglichkeiten werden gefördert?

Wenn die Förderungsvoraussetzungen vorliegen, wird Ausbildungsförderung geleistet für den Besuch von: 

  1. Weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (z. B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien)
  2. Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10 (z. B. Berufsvorbereitungsjahr)
  3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine qualifizierte Berufsausbildung nicht voraussetzt
  4. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine qualifizierte Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem mindestens 2-jährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (z. B. als „Staatlich geprüfter Techniker“)
  5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossenen Berufsausbildung voraussetzt
  6. Abendhauptschulen, Abendrealschulen und Abendgymnasien, Berufsaufbauschulen, Kollegs
  7. Höheren Fachschulen und Akademien
  8. Hochschulen
    unter dem link www.studentenwerk.de finden Sie spezielle Informationen für Studenten.

 Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung:

Wer kann einen Antrag stellen

Einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG kann stellen, wer die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies sind: 

  • Besitz der deutschen oder der Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union     
  • Bei Ausbildungsbeginn ist das 30. bzw. 35. Lebensjahr ist noch nicht vollendet (Ausnahmen regelt das Gesetz
  • Beim Besuch einer der unter Nr. 1 – 3 genannten Schulen, wird eine Förderung nur bei notwendiger auswärtiger Unterbringung gewährt.

Für Antragsteller, die die Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Staates besitzen, bestehen besondere Voraussetzungen.

 

Wie ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag muss auf jeden Fall schriftlich gestellt werden. Die Antragsunterlagen, Erläuterungen und Hinweise können Sie vom BAföG-Server des Bundesministeriums für Bildung und Forschung downloaden. Sie erhalten diese Unterlagen auch beim Landratsamt. 

Der Antrag ist zu unterschreiben und alle geforderten Nachweise beizufügen.

 

Wo ist der Antrag zu stellen?

In der Regel ist der Landkreis für die Bearbeitung des Antrages zuständig, in dessen Bereich die Eltern des Antragstellers ihren Wohnsitz haben.

Ausnahmen z. B.: 

  • Sie besuchen ein Abendgymnasium, Kolleg, eine höhere Fachschule oder Akademie. Dann ist für die Bearbeitung Ihres Antrages das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt.
  • Sie sind an einer Hochschule immatrikuliert. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks der Hochschule. 

Weitere Ausnahmen können Ihnen die MitarbeiterInnen auf Anfrage nennen.

 

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens aber 2 bis  3 Monate vor Ausbildungsbeginn.

  • im Internet beim Bundesministeriums für Bildung und Forschung
    www.bafoeg.bmbf.de,
  • vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung,
  • vom Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamtes Ludwigsburg.

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Sachbearbeiterin/den zuständigen Sachbearbeiter: 

Sachbearbeiter/innen
Sachbearbeiter/inBuchstabenTelefon
Frau WadewitzA, B, Wa-Wa07141 144-5250
Frau CarterG, H, Wb-Wz07141 144-5249
Herr JabbarK, M, N, O, V07141 144-5227
Frau HänigS, Y07141 144-5228
Frau ScheyttC, F, P, Q, R, T, X, Z07141 144-5229
Herr BildmannD, E, I, J, L, U07141 144-5230