Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG)

Was ist "Meister-BAföG"?

Die Aufstiegsfortbildung, landläufig als "Meister-BAföG" bezeichnet, dient seit 1996 der finanziellen Absicherung von Vorbereitungen auf Meisterprüfungen im Handwerk und anderen vergleichbaren Abschlüssen in Industrie, Handel, Haus- und Landwirtschaft, in Freien Berufen und im Gesundheitswesen.

Die Förderung richtet sich nach Ihren Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen der AntragstellerInnen. Aufgrund dieser Voraussetzungen ist auch zu prüfen, ob die Förderung als Zuschuss oder Darlehen gewährt wird.

Nachfolgend beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung:

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann stellen, wer  

-im Besitz der deutschen oder der Staatsangehörigkeit eines der  Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist

-und sich als Handwerker, Techniker oder Fachkraft in Voll- oder Teilzeit auf den Fortbildungsabschluss zum Handwerks- oder Industriemeister, Fachkaufmann/-frau oder BetriebswirtIn u. a. vorbereitet

Für AntragstellerInnen, die die Staatsangehörigkeit eines außerhalb der EU liegenden Staates besitzen, bestehen besondere Voraussetzungen.

 

 

Wie ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag muss auf jeden Fall schriftlich gestellt werden. Die Antragsunterlagen erhalten Sie beim zuständigen Landratsamt.

 

Der Antrag ist zu unterschreiben und alle geforderten Nachweise beizufügen.

 

Wo ist der Antrag zu stellen?

In der Regel ist der Landkreis für die Bearbeitung des Antrages zuständig, in dessen Bereich die Antagstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Wohnsitz hat. Wenn Sie also im Landkreis Ludwigsburg wohnen, wenden Sie sich entsprechend an die zuständige Sachbearbeiterin/den zuständigen Sachbearbeiter (siehe unten).

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens aber 3 Monate vor Beginn der Fortbildung.

AFBG-Flyer Meister-BAföG

Weitere Informationen erhalten Sie

  • vom zuständigen Landratsamt
  • Von den zuständigen SachbearbeiterInnen des Landratsamtes Ludwigsburg
Sachbearbeiter/inBuchstabeTelefon
Herr JabbarK, M, N, O, V07141 144-5227
Frau HänigS, Y07141 144-5228
Frau ScheyttC, F, P, Q, R, T, X, Z07141 144-5229
Frau CarterG, H, Wb-Wz07141 144-5249
Frau WadewitzA, B, Wa-Wa 07141 144-5250
Herr BildmannD, E, I, J, L, U07141 144-5230