Verpflichtungserklärung

Um für den Katastrophenschutz freigestellt zu werden, muss eine unterschriebene Formular der Verpflichtungserklärung beim Landratsamt eingereicht werden.

Hierbei ist das angegebene Verpflichtungsdatum besonders wichtig, denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die 6-Jahresfrist der Freistellung zu laufen, vorausgesetzt, der Helfer ist volljährig.

Ist er noch nicht 18 Jahre alt, so beginnt die Verpflichtungszeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Bei unter 18jährigen muss ein Elternteil auf dem Antrag mitzeichnen. Weiterhin muss auf der Erklärung der Feuerwehrkommandant, der Rotkreuzbeauftragte o.ä. mit seiner Unterschrift sein Einverständnis zu der Verpflichtung geben.

Das THW führt seine Freistellungen eigenständig durch, das Landratsamt ist am Antragsverfahren nicht zu beteiligen.

Formular der Um für den Katastrophenschutz freigestellt zu werden, muss eine unterschriebene Verpflichtungserklärung beim Landratsamt eingereicht werden.

Hierbei ist das angegebene Verpflichtungsdatum besonders wichtig, denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die 6-Jahresfrist der Freistellung zu laufen, vorausgesetzt, der Helfer ist volljährig.

Ist er noch nicht 18 Jahre alt, so beginnt die Verpflichtungszeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Bei unter 18jährigen muss ein Elternteil auf dem Antrag mitzeichnen. Weiterhin muss auf der Erklärung der Feuerwehrkommandant, der Rotkreuzbeauftragte o.ä. mit seiner Unterschrift sein Einverständnis zu der Verpflichtung geben.

Das THW führt seine Freistellungen eigenständig durch, das Landratsamt ist am Antragsverfahren nicht zu beteiligen.