Reisegewerbekarte
Allgemeine Informationen
Ein Reisegewerbe betreibt der Gewerbetreibende, der bestimmte Leistungen außerhalb seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, anbietet (z.B. Händler auf Märkten, Schausteller, Betreiber von mobilen Imbisswagen). Handelsvertreter sind hingegen keine Reisegewerbetreibende.
Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich. Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.
Zuständige Stelle
Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte sind zuständig:
- die Großen Kreisstädte:
- Bietigheim-Bissingen (auch für die Gemeinden Ingersheim und Tamm)
- Ditzingen
- Kornwestheim
- Ludwigsburg
- Remseck am Neckar
- Vaihingen / Enz (auch für die Gemeinden Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim)
- das Landratsamt Ludwigsburg, Geschäftsteil Kreispolizeiangelegenheiten
- für die übrigen Kreisgemeinden
Voraussetzungen
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig (ohne vorhergehende Bestellung durch einen Kunden) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
- Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Verfahrensablauf
Anträge auf Erteilung einer Reisegewerbekarte sind bei den Gemeinden erhältlich. Die ausgefüllten Anträge sind mit den erforderlichen Unterlagen bei den Gemeinden einzureichen. Soweit das Landratsamt zuständig ist, leiten die Gemeinden die Anträge zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt weiter.
Der Geschäftsteil Kreispolizeiangelegenheiten prüft
- die Zuverlässigkeit des Antragstellers,
- ob die Tätigkeit im Reisegewerbe ausgeübt werden kann.
Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird die Reisegewerbekarte erteilt und mit einer Gebührenentscheidung per Post zugestellt.
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als sechs Monate)
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
- wenn Sie mit Lebensmitteln handeln: zusätzlich Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- wenn Sie als Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen: zusätzlich einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Weitere erforderliche Angaben
- Gegenstand des Reisegewerbes (Art der Waren bzw. Leistungen)
- Erlaubniszeitraum (Befristung auf ein Jahr, zwei Jahre oder unbefristet)
