Jagdschein
Zuständige Stelle
Für die Erteilung des Jagdscheins ist die untere Jagdbehörde, Landratsamt Ludwigsburg, Geschäftsteil Kreispolizeiangelegenheiten, zuständig.
Verfahrensablauf
Für die Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Jagdscheins müssen Sie einen Antrag bei der unteren Jagdbehörde stellen (http://www.landkreis-ludwigsburg.de/fileadmin/kreis-lb.de/pdf-dateien/buerger-info/sonstige-pdf/jagd/antrag-jagdschein.pdf). Die erforderliche Zuverlässigkeit prüft die untere Jagdbehörde vor Erteilung des Jagdscheins.
Folgende Jagdscheinarten können ausgestellt werden:
- Jahresjagdschein (ein oder drei Jagdjahre)
- Tagesjagdschein (14 aufeinanderfolgende Tage)
- Jugendjagdschein (ein Jagdjahr)
- Falkner- und Ausländerjagdscheine
Erforderliche Unterlagen
Beim Erstantrag:
- Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
- Personalausweis
- Ein Lichtbild
- Versicherungsnachweis für die Dauer der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines
- Antrag: Persönlich
Beim Verlängerungsantrag:
- Jagdschein
- Versicherungsnachweis für die Dauer der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines
- Antrag: Persönlich oder per Post
Kontakt
Servicenummer Jagdwesen: 07141 144-2336
Telefax an den Geschäftsteil: 07141 144-59311
E-Mail: kreispolizeiangelegenheiten(at)landkreis-ludwigsburg.de