Heimaufsicht
Die Alten- und Pflegeheime sowie die Behindertenheime im Landkreis unterliegen der staatlichen Aufsicht durch das Landratsamt, Geschäftsteil Kreispolizeiangelegenheiten, als untere Heimaufsichtsbehörde.
Grundlage ist das Landesheimgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen.
Aufgabe der staatlichen Heimaufsicht nach dem Landesheimgesetz ist es darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Die Heimaufsicht hat die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherzustellen.
Die Heimaufsicht hat Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Heimbewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Heimbetriebes. Dementsprechend obliegen der Heimaufsicht Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Auch wirkt die Heimaufsicht an der fachlichen Weiterentwicklung der Alten- und Behindertenhilfe mit. Die Heimbewohner und ihre Angehörigen können sich bei Fragen oder Missständen in den Heimen an die Heimaufsicht wenden.
Heimaufsicht - wichtige Telefonnummern
| Ansprechpartner | Telefonnummer | |
|---|---|---|
| Frau Fischer | 07141 144-2348 | Elke.Fischer(at)Landkreis-Ludwigsburg.de |
| Frau Weber | 07141 144-2090 | Beate.Weber(at)Landkreis-Ludwigsburg.de |
| Frau Lang-Pöschl | 07141 144-2372 | Ute.Lang-Poeschl(at)Landkreis-Ludwigsburg.de |
| Herr Schaible | 07141 144-2371 | Stefan.Schaible(at)Landkreis-Ludwigsburg.de |
| Herr Zerrweck | 07141 144-2349 | Michael.Zerrweck(at)Landkreis-Ludwigsburg.de |
Fax: 07141 144-9311
E-Mail: Kreispolizeiangelegenheiten(at)Landkreis-Ludwigsburg.de
