Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfe für Alleinerziehende, die keinen oder einen verminderten Unterhaltsbetrag für ihr Kind vom anderen Elternteil erhalten. Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihren schriftlichen Antrag hin Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Unterhaltsvorschuss wird längstens für einen Zeitraum von 72 Monaten und nur für Kinder gezahlt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Leistung der Unterhaltsvorschussbeträge ist nicht einkommensabhängig.

 

Evtl. weitere Fragen, wie z. B.:

  • Wer erhält überhaupt Unterhaltsvorschuss?
  • Wie hoch ist die Leistung derzeit?
  • Welche Anspruchsvoraussetzungen sind zu erfüllen?
  • Über welchen Zeitraum wird Unterhaltsvorschuss geleistet?
  • Welche Ausschlussgründe für die Leistungen gibt es,

beantworten Ihnen unsere Sachbearbeiterinnen des Bereichs Unterhaltsvorschuss. Hier erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsunterlagen. Die Zuständigkeiten der einzelnen Sachbearbeiterinnen sind nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes aufgeteilt:

Sie finden uns im Gebäude in der Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg. Die jeweiligen Zuständigkeiten sind nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes aufgeteilt:

Die Sachbearbeiterinnen sind nicht im Hauptgebäude des Landratsamtes untergebracht. Sie finden uns im Gebäude in der Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg

07141

144-

Zimmernr.
Arbeitsbereich
Nachname, Vorname
Telnr.
114GeschäftsteilleitungHochadel-Rostan, Carmen5114
113SekretariatLaskowski, Angelika5113
127A - BurcSchwandner, Elke5127
122Burd - FerLedig, Kornelia5122
124Fes - GodLamm, Beate5124
126Goe - JaiGroll, Julia5126
125Jaj - LeisTretter, Stefanie5125
128Leit - OezkBernert, Anita5128
120Oezl - RajRauser, Brigitte5120
121Rak - SaJoos, Andrea5121
129Sb - SeKramer, Kerstin5164
129Sf - TopGräb, Tanja5129
130Toq - ZFuchs, Monika5130
AltfälleLämmle, Christina

Wichtiger Hinweis:
In unserem Geschäftsteil sind einige Teilzeitkräfte beschäftigt. Bitte beachten Sie, dass Sie diese SachbearbeiterInnen nicht während der gesamten Geschäftszeiten erreichen können.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Wartezeiten für sich vermeiden können, wenn Sie telefonisch einen Termin mit uns vereinbaren.

Weiterführende Links: