Tod von Heimtieren
Tod von Heimtieren
Wohin mit dem Haustier nach dessen Tod? Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt über ein würdiges Ende entschieden werden.
Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen
- auf dem eigenen Grundstück – nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht begraben werden,
- auf hierfür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben werden oder
- an Tierkrematorien abgegeben werden. (Fundstelle: § 27 Abs. 3 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung)
Wenn diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, muss der Körper des Tieres über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.
Die Städte Ditzingen, Marbach , Ludwigsburg und Vaihingen/Enz haben als Service für Ihre Bürger Kleintiersammelstellen für Heimtiere eingerichtet (Standorte: Städt. Betriebshof Ditzingen [Leonberger Str. 70], Kläranlage Ludwigsburg-Eglosheim [Frankfurter Str. 151], Gruppenklärwerk Haldenmühle in Marbach [In der Au 3], Sammelkläranlage Vaihingen/Enz [Enzgasse 45]). Die Öffnungszeiten und Nutzungsbedingungen sind bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zu erfragen.
Im Landkreis Ludwigsburg gibt es einen kommunalen Tierfriedhof sowie einen privaten Betreiber eines Tierkrematoriums. Daneben bieten Dienstleister den Transport zu einem Tierkrematorium oder einen Tierfriedhof an.

