TSE
Beprobung Schafe
Folgende Reihenfolge ist für die Beprobung geschlachteter Schafe festgelegt:
1. und 3. Quartal gerader Jahre: Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg
2. und 4. Quartal gerader Jahre: Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen
1. und 3. Quartal ungerader Jahre: Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen
2. und 4. Quartal ungerader Jahre: Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg
