Equidenkennzeichnung
Kennzeichnung von Pferden
Neue Vorschriften zur Kennzeichnung und Registrierung von Pferden traten am 10.03.2010 in Kraft (Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung vom 03.03.2010). Pferde die nach dem 01.07.2009 geboren wurden, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden; ebenso Pferde, die noch keinen gültigen Equidenpass besitzen. Für alle Equiden (Pferde, Esel, Zebras sowie Kreuzungen) ist zwingend ein Equidenpass vorgeschrieben.
Equidenpässe werden von folgenden Stellen ausgestellt und ausgegeben:
1. Eingetragene registrierte Equiden (Zucht- und Sportequiden)
- Zuchtverbände, soweit die Equiden einer Züchtervereinigung angehören
- Internationale Wettkampforganisation, soweit Equiden an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen
2. Nicht eingetragene, nicht registrierte Equiden (Nutzequiden)
- LKV Baden-Württemberg
