Salmonellen
Kontakt:
So erreichen Sie uns:
Tel. 07141 144-1112
Fax 07141 144-1130
Allgemeines
Salmonellosen sind Zoonosen, dass heißt Krankheiten die vom Tier auf den Mensch übergehen können. Sie sind durch Bakterien der Gattung Salmonella verursachte Erkrankungen, die vorwiegend den Darm betreffen. Sie werden meist durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel übertragen. Beim Krankheitsbild steht Durchfall im Vordergrund. Daneben sind Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber möglich. Die Symptome dauern in der Regel nur wenige Stunden oder Tage an. Zu den Tiergattungen mit besonders hohem Übertragungspotenzial gehören Geflügel und Schweine. Die EU hat daher im Rahmen der präventiven Gesundheitsfürsorge Bekämpfungsprogramme festgelegt, die bereits bei der Tierproduktion ansetzen.
- EU: Bekämpfung von Salmonellen in der Lebensmittelkette
- Robert-Koch-Institut (Salmonellose beim Menschen)
- Bundesinstitut für Risikobwertung
Salmonellen bei Schweinen
Die im März 2007 erlassene Schweine-Salmonellen-Verordnung zwingt Betriebe mit über 50 Endmastplätze für Schweine aktiv die Salmonellenbelastung im Betrieb durch regelmäßige Untersuchungen zu überwachen. Werden bei über 40 % der Stichproben Salmonellen festgestellt, sind Maßnahmen zur Reduzierung der Salmonellenbelastung einzuleiten.
Merkblätter:
- Merkblatt für Schweinemäster (Stand Frühjahr 2007)
- Leitfaden der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlagen:
Salmonellen bei Hühnern allgemein:
Merkblätter des Geflügelgesundheitsdienstes der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zur Hühner-Salmonellen-Verordnung:
- Anforderungen an die Brütereien
- Anforderungen an Jungehennenaufzuchten (gilt ab 350 Tiere)
- Anforderungen an Zuchtbetriebe (gilt ab 250 Zuchttiere)
- Betriebliche und bauliche Anforderungen (gilt ab 01.01.2010, > 250 Zuchtiere, > 350 Aufzuchttiere, > 350 Legehennen, > 5.000 Masthähnchen)
- Möglichkeiten zur Senkung des Salmonellenrisikos
Rechtsgrundlagen:
Salmonellen bei Legehennen
Im Zuge der von der EG angestrebten Salmonellenbekämpfung wurde 2003 die Verordnung (EG) Nr. 2160 erlassen. In dieser Verordnung ist u.a. festgelegt, dass seit 01.02.2008 alle Legehennenhalter mit einer Herdengröße über 350 Tieren ihre Herden vierteljährlich auf Salmonellen untersuchen lassen müssen. In Beständen über 1000 Tieren wird 1 x jährlich eine amtliche Untersuchung durchgeführt. Seit 01.01.2009 dürfen nach unmittelbar geltenden EU-Recht bei positiven Salmonellenbefund Eier nicht mehr als Konsumeiern in Verkehr gebracht werden, sondern müssen einem Hitzebehandlungsverfahren unterzogen werden.
- Merkblatt des Geflügelgesundheitsdienstes
- Merkblatt des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft
Salmonellen bei Masthühnern:
(gilt nur für Betriebe mit mindestens 5.000 Masthähnchen)
