Psittakose / Sittichzuchtgenehmigung

Kontakt:

So erreichen Sie uns:

Tel. 07141 144-1112
Fax 07141 144-1130

Allgemeines:

Die Psittakose ist eine durch Bakterien (Chlamydia psittaci) hervorgerufene Infektionskrankheit der Papageienvögel, die auf Menschen und andere Tiere übertragbar ist. Bleibt sie unbehandelt, kann sie beim Menschen schwere Lungenentzündungen verursachen. Die Tierseuche ist unter der Bezeichnung Calmydiose meldepflichtig.
Aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge hat der Gesetzgeber den Handel und die Zucht mit Psittaciden unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt.

Übertragung

Die Infektion erfolgt in erster Linie durch Staubinhalation. Im akuten Krankheitsstadium scheiden die Vögel die Erreger in großen Mengen mit dem Kot aus. Der angetrocknete Kot wird durch die Bewegung aufgewirbelt und Mensch und Tier infizieren sich durch Einatmen des infektiösen Staubes. Auch das „Küßchengeben“ ist  sehr häufig eine Ursache der Infektion von Tier zu Mensch. Eine Übertragung der Erkrankung von Mensch zu Mensch kommt gelegentlich bei der Betreuung von Psittakosekranken durch Tröpfcheninfektionen vor. Jungtiere werden in verseuchten Zuchten bereits im Nest durch die enge Berührung mit den Alttieren infiziert. Diese Infektion verläuft in den meisten Fällen ohne sichtbare Krankheitserscheinungen. Erst unter extremer Belastung (z. B. Transport, Milieuwechsel, unhygienische Haltung) kommt die Krankheit zum Ausbruch.

Eine überstandene Erkrankung bewirkt keine lebenslange Immunität. Behandelte Vögel können sich jederzeit neu infizieren und erkranken!

Krankheitserscheinungen beim Vogel

Die Psittakose verläuft bei den Papageienvögeln unter sehr unspezifischen Symptomen, d.h. die klinischen Erscheinungen zeigen keinen Unterschied zu Infektionen mit anderen Erregern. Häufig stehen Störungen des Atmungsapparates wie Schnupfen und Atemnot im Vordergrund. Als zusätzliche Symptome sind Entzündungen der Lidbindehäute, Darmentzündungen (Durchfall!) und Kropfentzündungen zu beobachten. Es können sich auch zentralnervöse Störungen in Form von Krampfanfällen und Lähmungen einstellen. Fast alle Tiere nehmen während des akuten Krankheitsstadiums kein Futter auf, plustern und sind apathisch. Der Vogel kann aber auch ohne sichtbare Krankheitsanzeichen zu zeigen, eine Infektion überstehen. Ein einmal infizierter Vogel kann die Erreger über Monate und Jahre beherbergen und ausscheiden. Er stellt somit eine dauernde Infektionsquelle für den Menschen dar.

Krankheitserscheinungen beim Menschen

Wenn der Mensch den Erreger aufgenommen hat, erkrankt er nach etwa 7-14 Tagen unter anfänglich sehr unspezifischen Symptomen. Zuerst machen sich Kopfschmerzen, allgemeines Mattigkeitsgefühl und Abgespanntheit bemerkbar. Manchmal kommt es zu Übelkeit und Erbrechen, manchmal treten auch eigentümliche Rückenschmerzen auf. Die ersten Krankheitserscheinungen ähneln stark einer Grippe, so dass die Erkrankung oft als Erkältung angesehen wird. Wenige Tage später tritt Fieber auf, wobei die Temperatur sehr schnell auf 39° bis 40° C ansteigt. Später steht eine Herzschwäche im Vordergrund. Nach überstandener Krankheit können Organschäden zurückbleiben (Herz, Zentralnervensystem...). Gelegentlich kommt es aber auch zu milderen Krankheitsverläufen. Durch frühzeitige ärztliche Behandlung kann der Verlauf günstig beeinflusst werden. Wenn Sie als Züchter / Halter einen Verdacht auf Psittakose in Ihrem Bestand haben und erkranken Sie oder andere Personen, weisen Sie bitte auch den hinzugezogenen Arzt auf die Möglichkeit einer Infektion durch den Vogel hin, so dass durch Untersuchungen in falscher Richtung kostbare Zeit nicht verschenkt wird !

Behandlung

Die Psittakose-Verordnung gibt Maßnahmen bei Verdacht und Erkrankung bei Psittaciden von Züchtern und Händlern (§§ 5 - 9 der VO) vor. Die zuständige Behörde kann je nach Sachlage die Tötung der Vögel des verseuchten Bestandes oder ihre Behandlung anordnen. Eine Kombination von beiden Maßnahmen ist möglich. Aus Gründen des Tierschutzes hat die Behandlung der Tiere in der Regel Vorrang.
Bei Privathaltern können die Vorschriften der Psittakose-Verordnung sinngemäß angewandt werden (§ 10 Abs. 1 der VO).

Die Behandlung der Tiere erfolgt mit Antibiotika (z.B. Tetrazykline). Behandelt wird der gesamte Bestand. Eine intensive Pflege (ausreichende Wärme, peinlichste Hygiene, kein Stress) unterstützt die Gesundung der Tiere. Durch wiederholte Kotuntersuchungen kann der Behandlungserfolg nachgewiesen werden. Da Clamydien im getrockneten Kot längere Zeit überleben können, ist auf Sauberkeit und Desinfektion der Örtlichkeiten insbesondere nach Abschluss der Behandlung zu achten.
Während das Landratsamt die erforderlichen Maßnahmen anordnet und auch die Kotuntersuchungen koordiniert, ist für die Behandlung der Tiere der praktizierende Tierarzt zuständig.

Für bestimmte Risikogruppen (ältere Menschen, Schwangere, Kranke, Kinder oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem) besteht ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Daher sollten diese Personen den Kontakt mit erkrankten Tieren vermeiden. 

Genehmigung zu Zucht und Handel mit Papageien und Sittichen (Psittaciden)

Wer Papageien oder Sittiche züchten oder mit ihnen handeln will, braucht dazu eine tierseuchenrechtliche Genehmigung gemäß § 17g Tierseuchengesetz. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn die verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt und die zur Bekämpfung der Krankheit erforderlichen Räumlichkeiten (Quarantäneraum) vorhanden sind.

Die Sachkunde kann durch Belege über eine einschlägige Ausbildung oder bei einem Fachgespräch mit einem Amtstierarzt nachgewiesen werden. Die Sachkunde bezieht sich vor allem auf die Kenntnis der Psittakose-Verordnung, die Bekämpfung der Psittakose, die Erkrankungserscheinungen, die Ansteckungswege und die Möglichkeiten der Diagnose und Therapie.
Der Amtstierarzt hat auch zu prüfen, ob für den Fall einer Psittakose oder des Ansteckungsverdachts ein geeigneter Raum zur Verfügung steht, in dem kranke oder krankheitsverdächtige Vögel untergebracht werden können. Der Quarantäneraum muß leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein, vor dem Raum muß die Möglichkeit bestehen, die Kleidung zu wechseln und die Hände zu reinigen und zu desinfizieren.

Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten:

Um bei Ausbruch die Psittakose wirksam bekämpfen und Infektionswege nachvollziehen zu können, müssen Psittaciden mit einem amtlichen Fußring mit einer einmaligen Ringnummer gekennzeichnet werden. Händler und Züchter haben ein Bestandsbuch über die Herkunft und den Verbleib der Tiere zu führen.

Rechtsgrundlagen:

Weiterführende Links zur Krankheit:

Weiterführende Links zur Beringung:

Merkblätter/Formulare: