Informationen zur Vogelgrippe
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Durch die Allgemeinverfügung vom 12. Mai 2006 (s.u.) hat das Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet erteilt. Wird jedoch die Vogelgrippe bei einem Wildvogel oder einem Haustierbestand festgestellt, darf in einem Umkreis von 50km um den Fundort/betroffene Haltung von dieser Ausnahmegenehmigung kein Gebrauch mehr gemacht werden, bis die im Hinblick auf den Ausbruch angeordneten Schutzmaßnahmen aufgehoben sind. Der Geflügelhalter hat daher sicherzustellen, dass er sein Geflügel kurzfristig aufstallen kann.
In Deutschland wurde am 09.10.2008 der bislang letzte Fall von Vogelgrippe des Typs H5N1 bei Hausgeflügel durch eine Routinekontrolle bei einer Ente aus dem Landkreis Görlitz, Sachsen, festgestellt. Der Nutztierbestand von 1400 Tieren wurde getötet.
Im Zeitraum vom 10.12.2008 - 19.01.2009 wurde in 33 Beständen im Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) sowie in einem Bestand in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) der niedrig pathogene Virus H5N3 festgestellt. Mehr als 570.000 Puten und sonstiges Geflügel wurden vorsorglich getötet.
Am 06.03.2009 wurde eine Wildente am Starnberger See positiv auf H5N1 getestet.
Informationen
- Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ludwigsburg zur Festlegung eines Gebietes, in dem Geflügel in Freilandhaltung gehalten werden darf (vom 12. Mai 2006)
- Die häufigsten Fragen zur Vogelgrippe
- Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest - Pflichten des Tierhalters
Merkblätter
Aktuelle Pressemitteilung(en)
| Datum | Titel |
|---|---|
| 02.03.06 | Was man wissen sollte über den Umgang mit toten Vögeln Informationen im Kreishaus für Mitarbeiter von Behörden und Organisationen – Merkblatt im Internet [mehr] |
Weiterführende Links zum Thema
- Risikobewertung des FLI vom 02.02.2010
- BMELV-Forschung: "Tiergesundheit geht auch den Menschen an, Beispiel Vogelgrippe
- "Die häufigsten Fragen zur Vogelgrippe" - Merkblatt des Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
- Robert-Koch-Institut
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg
- Bundesinstitut für Risikobewertung
- Rechtssetzung der EU
- Informationsblatt der Europäischen Union
- WAHID-Interface des Internationalen Tierseuchenamts (OIE)
(hier können an die OIE gemeldete Tierseuchenfälle als Karte oder Liste heruntergeladen werden)
Rechtsgrundlagen
- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 18.10.2007
- Geflügelpest EU-Vorschriften
weitere Informationen
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Verordnung 745-2004 Anhang III

