Blauzungenkrankheit
15.02.2012:
Deutschland soll zusammen mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg den Status "Frei von Blauzungenkrankheit Serotyp 8" erhalten. Eine Impfung von Tieren gegen diesen Virus ist dann in der Regel nicht mehr zulässig.
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Die Blauzungenkrankheit ist eine von Stechmücken übertragene, virusbedingte Infektionskrankheit. Vor allem Rinder und Schafe sind von ihr betroffen. Daneben können aber auch Ziegen und Wildwiederkäuer infiziert werden. In Deutschland ist diese Krankheit erstmals 2006 aufgetreten.
Im Zuge der amtlichen Feststellung der Blauzungenkrankheit in Brackenheim, Landkreis Heilbronn, in Heimsheim, Enzkreis am 18.09.2007 sowie in Burgstetten, Rems-Murr-Kreis am 02.10.2007 musste um diese Orte ein Gefährdungsgebiet mit einem Radius von 20 km sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 150 km eingerichtet werden.
Als Folge der Verordnung (EU) 1266/2007 entfiel die 20-km-Zone als verbringungsrelevantes Gebiet. Klinisch gesunde Tiere dürfen daher innerhalb der gesamten nationalen 150-km-Zone, die ganz Deutschland umfasst, ohne weitere Auflagen hinsichtlich der Blauzungenkrankheit verbracht werden.
Im Übrigen sind die nachfolgenden Allgemeinverfügungen weiterhin zu beachten.
Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit:
Um die Krankheit einzudämmen, war in Deutschland 2008 und 2009 die flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 verpflichtend vorgeschrieben. Die Mehrheit der Bundesländer hat sich gegen die Stimme Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, die Impfung ab 2010 nur noch freiwillig fortzuführen.
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg informiert auf Ihrer Homepage über das freiwillige Impfverfahren. Die Kosten des Impfstoffes werden durch die Tierseuchenkasse übernommen.
Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 (BTV-8)
Antworten zu häufig gestellten Fragen auf der Internetseite des BMELV
Weitere Informationen zur Impfung sind den untenstehenden Pressemitteilungen zu entnehmen.
Regelungen zum Verbringen von Wiederkäuern:
Wichtige Hinweise für den Transport von Wiederkäuern gilt das Merkblatt zum Verbringen von Wiederkäuern.
Merkblatt zum Verbringen von Wiederkäuern
Aktuelles zur Blauzungenkrankheit:
Dez. 2011:
Informationen des STUA Aulendorf zur Blauzungenkrankheit.
2011:
Verschiedene Länder (z.B. Schweden, Norwegen, Österreich, Vereinigtes Königreich) gelten wieder als frei von der Blauzungenkrankheit.
Mai 2011
Stellungnahme des Friedrich-Löffler-Instituts zur Fortführung der Impflicht im Jahr 2011
22.06.2009
Die 150km-Zone für den Serotyp 1 der Blauzungenkrankheit wird aufgehoben.
27.04.2009
In Frankreich wird ein Fall von BTV1 in Lavigney im Department Haute-Saône bei einem Alpaka festgestellt. Die 150km-Beobachtungszone reicht bis nach Deutschland in Gebiete Baden-Württembergs hinein.
Pressemitteilung des MLR Baden-Württemberg "Ausbruch der Blauzungenkrankheit hat Auswirkungen auf Baden-Württemberg"
Allgemeine Informationen zur Blauzungenkrankheit
- Informationen des FLI zur Blauzungenkrankheit
- Vortrag über die Blauzungenkrankheit (TGD NRW, Stand November 2008, 5.8 MB)
- Videos des Bundesamtes für Veterinärwesen der Schweiz
- Bilder der klinischen Symptome:
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
(Durch Anklicken der Bilder mit der Maus können diese vergrößert werden).
Gebietskulisse Deutschland / Baden-Württemberg
Karten können durch Anklicken mit der Maus vergrößert werden
grüne Punkte: Fälle zwischen 01.07.2007-31.12.2007
rote Punkte: Fälle zwischen 01.01.2008-31.06.2008
gelbe Punkte: Fälle zwischen 01.07.2008-31.12.2008
blaue Punkte: Fälle zwischen 01.01.2009-31.06.2009
Im 2. Halbjahr 2009 wurden acht Fälle gemeldet.
Für 2010 und 2011 liegt keine Meldung vor.Stand 08.04.2011 (Quelle: TSN)
BTV:
Merkblätter zur Entwesung, Reinigung und Desinfektion
- Empfehlungen zum Schutz von Wiederkäuern vor dem Befall mit Gnitzen (Friedrich-Löffler-Instituts)
- Anwendung von Repellentien (LAVES Niedersachsen)
- Einsatz von Insektiziden zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit (LAVES Niedersachsen)
Entschädigungen:
- Schaubild der Tierseuchenkasse: Entschädigung bei Blauzungenkrankheit
- Verfahrensbeschreibung "Antrag auf Entschädigung"
Die Entschädigungsregelung des Landes und der Tierseuchenkasse für Tierverluste läuft mit dem Abschluss der Impfaktion aus.
Rechtsgrundlagen:
- Verordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
- Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit
- Verordnung (EG) 1266/2007 der Komission vom 26.10.2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit sowie der Beschränkungen, die für Verbringungen bestimmter Tiere von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Arten gelten
- Blauzungenkrankheit sonstige EG-Vorschriften
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Friedrich-Löffler-Institut
- Europäische Gemeinschaft (englisch)
- EU-BTNET
- LGL Bayern
- LAVES Niedersachsen
- Paul-Ehrlich-Institut (Impfungen)
- Bundesamt für Veterinärwesen Schweiz
- Präsentationen der EU-Mitgliedsstaaten zum aktuellen Seuchengeschehen (SCFCAH)





