Blauzungenkrankheit

15.02.2012:
Deutschland soll zusammen mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg den Status "Frei von Blauzungenkrankheit Serotyp 8" erhalten. Eine Impfung von Tieren gegen diesen Virus ist dann in der Regel nicht mehr zulässig.

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Die Blauzungenkrankheit ist eine von Stechmücken übertragene, virusbedingte Infektionskrankheit. Vor allem Rinder und Schafe sind von ihr betroffen. Daneben können aber auch Ziegen und Wildwiederkäuer infiziert werden. In Deutschland ist diese Krankheit erstmals 2006 aufgetreten.

Im Zuge der amtlichen Feststellung der Blauzungenkrankheit in Brackenheim, Landkreis Heilbronn, in Heimsheim, Enzkreis am 18.09.2007 sowie in Burgstetten, Rems-Murr-Kreis am 02.10.2007 musste um diese Orte ein Gefährdungsgebiet mit einem Radius von 20 km sowie ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 150 km eingerichtet werden.
Als Folge der Verordnung (EU) 1266/2007 entfiel die 20-km-Zone  als verbringungsrelevantes Gebiet. Klinisch gesunde Tiere dürfen daher innerhalb der gesamten nationalen 150-km-Zone, die ganz Deutschland umfasst, ohne weitere Auflagen hinsichtlich der Blauzungenkrankheit verbracht werden.
Im Übrigen sind die nachfolgenden Allgemeinverfügungen weiterhin zu beachten.

Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit vom 02.10.2007 (aktuell)

Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit vom 19.09.2007 (wird durch die Allgemeinverfügung vom 02.10.2007 ersetzt)

Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit:

Um die Krankheit einzudämmen, war in Deutschland 2008 und 2009 die flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 verpflichtend vorgeschrieben. Die Mehrheit der Bundesländer hat sich gegen die Stimme Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, die Impfung ab 2010 nur noch freiwillig fortzuführen.
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg informiert auf Ihrer Homepage über das freiwillige Impfverfahren. Die Kosten des Impfstoffes werden durch die Tierseuchenkasse übernommen.

Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit Serotyp 8 (BTV-8)
Antworten zu häufig gestellten Fragen auf der Internetseite des BMELV

Bundestagsdrucksache "Erfolg und Auswirkungen der Pflichtimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit" vom 04.05.2009

Weitere Informationen zur Impfung sind den untenstehenden Pressemitteilungen zu entnehmen.

Regelungen zum Verbringen von Wiederkäuern:

Wichtige Hinweise für den Transport von Wiederkäuern gilt das Merkblatt zum Verbringen von Wiederkäuern.
Merkblatt zum Verbringen von Wiederkäuern

Aktuelles zur Blauzungenkrankheit:

Dez. 2011:
Informationen des STUA Aulendorf zur Blauzungenkrankheit.

2011:
Verschiedene Länder (z.B. Schweden, Norwegen, Österreich, Vereinigtes Königreich) gelten wieder als frei von der Blauzungenkrankheit.

Mai 2011
Stellungnahme des Friedrich-Löffler-Instituts zur Fortführung der Impflicht im Jahr 2011

22.06.2009
Die 150km-Zone für den Serotyp 1 der Blauzungenkrankheit wird aufgehoben.

27.04.2009
In Frankreich wird ein Fall von BTV1 in Lavigney im Department Haute-Saône bei einem Alpaka festgestellt.  Die 150km-Beobachtungszone reicht bis nach Deutschland in Gebiete Baden-Württembergs hinein.
Pressemitteilung des MLR Baden-Württemberg "Ausbruch der Blauzungenkrankheit hat Auswirkungen auf Baden-Württemberg"

30.03.2009
Pressemitteilung des MLR Minister Peter Hauk MdL: "Impfung gegen Blauzungenkrankheit ist erfolgversprechendste Maßnahme!"

Ältere Meldungen

Allgemeine Informationen zur Blauzungenkrankheit

Gebietskulisse Deutschland / Baden-Württemberg

Gebietskulisse Deutschland
Gebietskulisse Baden-Württemberg

Karten können durch Anklicken mit der Maus vergrößert werden

grüne Punkte: Fälle zwischen 01.07.2007-31.12.2007
rote Punkte: Fälle zwischen 01.01.2008-31.06.2008
gelbe Punkte: Fälle zwischen 01.07.2008-31.12.2008
blaue Punkte: Fälle zwischen 01.01.2009-31.06.2009
Im 2. Halbjahr 2009 wurden acht Fälle gemeldet.
Für 2010 und 2011 liegt keine Meldung vor.

Stand 08.04.2011 (Quelle: TSN)

BTV:

Karte von Restritkionsgebieten in der EU und der Schweiz

Restriktionsgebiete der EU in Textform

Merkblätter zur Entwesung, Reinigung und Desinfektion

Entschädigungen:

Die Entschädigungsregelung des Landes und der Tierseuchenkasse für Tierverluste läuft mit dem Abschluss der Impfaktion aus.

Rechtsgrundlagen: