Tierseuchen

Allgemeines zur Tierseuchenbekämpfung

Das Tätigkeitsfeld des Fachbereichs Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz ist darauf ausgerichtet, das Auftreten und die Ausbreitung übertragbarer und verlustreicher Krankheiten in den Tierbeständen und die Übertragung von Krankheiten vom Tier auf den Menschen zu verhindern. Die Aufgaben umfassen u.a.:

  • Registrierung von Tierhaltungen, Georeferenzierung
  • Überwachung der Tierhaltungen, insbesondere hinsichtlich Kennzeichnung und Registrierung von Tieren
  • Überwachung des Tierverkehrs und Tierhandels
  • Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Tiere, die dauerhaft oder im Rahmen des Reiseverkehrs nur vorübergehend in ein anderes Land verbracht werden
  • Genehmigung für Zucht und Handel mit Sittichen (Psittaciden)
  • Koordinierung und Überwachung von Programmen zur Tierseuchenbekämpfung und Gesundheitsüberwachung
  • Organisation und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs von anzeigepflichtigen Tierseuchen

Übersicht der nationalen Verordnungen zur Bekämpfung einzelner Tierseuchen

2010 wurden im Landkreis folgende Tierseuchen festgestellt:

  • anzeigepflichtig: Bovine Herpesvirus Typ 1, Bovine Virus Diarrhoe, Koi Herpesvirus-Infektion, Psittakose und Salmonellose der Rinder
  • meldepflichtig: Paratuberkulose, Tuberkulose bei einem Schwein, Tularämie (Wildkaninchen), Salmonellose bei anderen Tieren als Rinder

2011 wurden im Landkreis folgende Tierseuchen festgestellt:

  • anzeigepflichtig: Amerikanische Faulbrut, Bovine Virus Diarrhoe, Psittakose
  • meldepflichtig: Paratuberkulose, Toxoplasmose, Tuberkulose bei einem Huhn, Salmonellose bei Hund, Pferd und Igel

Folgende Krankheiten werden durch regelmäßige Untersuchungen oder Stichproben überwacht: BHV-1, BSE, BVD, Brucellose, Leukose, Salmonellen bei Geflügel, Schweinepest, Tollwut, TSE, Vogelgrippe, West-Nil-Virus

Weiterführende Links:

Schutzbekleidung bei der Tierseuchenbekämpfung