Transport von Tieren
Allgemeines zu Tiertransporten
Seit Januar 2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 vom 22. Dez. 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport anzuwenden. Mit Neufassung der Tierschutztransportverordnung vom 18.02.2009 wurde diese mit den Bestimmungen der EU in Einklang gebracht. Die nationale Verordnung regelt darüberhinaus weitere Sachverhalte (z.B. Transport in Behältern, Bestimmungen für weitere Tierarten).
Folgende Zulassungen nach der Verordnung 1/2005 sind neu:
- Transportunternehmen für Beförderungen bis zu 8 Stunden müssen nach Art. 10 Abs. 1 zugelassen sein.
- Transportunternehmen für lange Beförderungen müssen gem. Art. 11 Abs. 1 zugelassen sein.
- Transportmittel für lange Beförderungen müssen gem. Art. 18 Abs. 2 zugelassen sein.
Der Sachkundenachweis gemäß § 13 der Tierschutztransportverordnung alter Fassung wurde durch den Befähigungsnachweis für Fahrer und Betreuer gem. Art. 17 Abs. 2 abgelöst. Der Befähigungsnachweis ist seit dem 05.01.2008 erforderlich.
Die Zulassung als Transportunternehmen und der Befähigungsnachweis ist auch für Landwirte erforderlich, die ihre eigenen Tiere mehr als 65 km zum Bestimmungsort transportieren.
- Handbuch für Tiertransporte Stand Mai 2011 (Grösse 0,4 MB)
Tiertransporte durch den Landwirt
Formblätter
- Antrag auf Erteilung der tierschutzrechtlichen Zulassung nach Artikel 10 der Verordnung (EG) 1/2005 für Landwirte
- Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweises
gemäß Artikel 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1/2005 - Transportkontrollbuch gemäß Viehverkehrsverordnung und Transportpapier gemäß Artikel 4 der Verordnung 1/2005 zum Mitführen beim Transport
- Transportpapier gemäß Artikel 4 der Verordnung 1/2005 zum Mitführen beim Transport
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport
- Tierschutztransportverordnung vom 18.02.2009
- Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport
Weiterführende Links zum Thema
- Europäische Union
- Zusammenfassung der EU-Rechtssetzung
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde zum Tiertransport
- VDAW
Ergänzungslehrgang am 06.06.2011 von 13.00 - 17.00 Uhr in Leonberg, Hotel Restaurant Glemseck. Anmeldung: Tel. (0711) 16779 - 0 - Deula Kirchheim am 02. + 03.03.2012
