Tierschutz
Zweck des Tierschutzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die Bestimmungen des Tierschutzrechtes sind das Ergebnis sorgfältiger Abwägung zwischen dem Schutz der Tiere und den Ansprüchen des Menschen an der Tiernutzung.
Es liegt in der Natur eines Kompromisses, dass nicht alle Beteiligten und Betroffenen vollauf zufrieden sind, gerade bei einem so kontrovers diskutierten Thema wie dem Tierschutz.
Das Landratsamt ist, von wenigen Ausnahmen (z.B. Tierversuche) abgesehen, für die Durchführung des Tierschutzrechtes zuständig.
Daneben existieren zahlreiche Vereinigungen und Vereine die im Bereich des Tierschutzes privatrechtlich engagiert sind, z.B. Tierheime betreiben.
Der Fachbereich Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz überprüft Tierhaltungen und trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen.
Daneben unterliegen zahlreiche Tätigkeiten mit Wirbeltieren einem Erlaubnisvorbehalt, um im Vorfeld eine tierschutzgerechte Haltung von Tieren sicher zu stellen.
Eine ausdrückliche behördliche Erlaubnis braucht wer z.B. Tiere in einer Einrichtung hält, in der diese auch zur Schau gestellt werden, wer gewerbsmäßig Wirbeltiere (ausgenommen landwirtwirtschaftliche Nutztiere) züchtet oder hält, wer mit Wirbeltieren (Viehhändler, Zoohandlungen) handelt oder einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält.
Ferner erteilt das Veterinäramt Sachkundenachweise für das Schlachten und Transportieren von Tieren und ahndet als Bußgeldbehörde ordnungswidriges Verhalten nach dem Tierschutzrecht.
Wildlebende Tiere werden durch Bestimmungen des Naturschutzrechts geschützt. Hier steht jedoch die Erhaltung der biologischen Vielfalt und nicht die Vermeidung von Schmerzen und Leiden im Vordergrund. Werden artgeschützte Tiere in menschlicher Obhut gehalten, sind sowohl die Bestimmungen des Arten- wie auch des Tierschutzes zu beachten.
Weil immer mehr Wildtiere in die Innenstädte drängen, hat das Landratsamt Ludwigsburg einen Wildtierbeauftragten ernannt. Fuchs, Marder, Waschbär oder Wildtaube gewöhnen sich auf der Suche nach Nahrung und Unterschlupf zunehmend an den Menschen. Nicht jeder weiß aber, wie damit umgehen. Der Wildtierbeauftragte (Durchwahl 2349) soll Bürgern und öffentlichen Stellen künftig für Fragen zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlagen:
- Gutachten und Leitlinien für den Bereich Tierschutz und Tierhaltung
- Europäische Übereinkommen
Sonstige Gutachten und Empfehlungen zur Haltung von Tieren:
Empfehlungen des Landestierschutzbeirates des Landes Baden-Württemberg
- Merkblatt zur Haltung von Kaninchen als Heimtiere
- Merkblatt zur Koppelschafhaltung
- Merkblatt zur Wanderschafhaltung
- Merkblatt zur Schafhaltung (Kurzübersicht)
- Witterungsschutz für Weidetiere
- Empfehlungen des Tierschutzdienstes des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung
- Empfehlungen für die ganzjährige Weidehaltung von Schafen
- Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden
- Tierschutzrelevante Mindestanforderungen an die Putenmast - Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Tierschutz des Landes Niedersachsen für die Haltung von Eseln
- Hygienische Qualität von Tränkewasser (BMEL)
Weiterführende Links zum Thema
- Europäische Union
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT)
- Service-Portal des Landes Baden-Württemberg "www.service-bw.de"
Kostentragung bei der Unterbringung von Tieren
- Verletzte Tiere besonders geschützter Arten (Landtagsdrucksache)
- Unterstützung von Igelstationen im Land (Landtagsdrucksache)
- Schutz und Bestand der Greifvögel in Baden-Württemberg (Landtagsdrucksache)
Weitere Informationen
Externe Verweise:
Landesbeauftrage Tierschutz Baden-Württemberg