Tierische Nebenprodukte / Tierkörperbeseitigung
Allgemeines zu Tierischen Nebenprodukten (u.a. Tierkörperbeseitigung)
Verendete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel müssen unschädlich beseitigt werden. Denn sie können durch übertragbare Krankheiten und Giftstoffe Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden.Tierkadaver und Schlachtabfälle werden daher gesammelt und verarbeitet.
Beseitigungspflichtige sind in Baden-Württemberg die Land- und Stadtkreise (Kommunale Pflichtaufgabe), die hierzu Zweckverbände gebildet haben. Der Landkreis Ludwigsburg gehört dem Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken an. Dieser ist verpflichtet bestimmte Tierische Nebenprodukte abzuholen bzw. zu sammeln und zu beseitigen bzw. zu verarbeiten.
Im Gegenzug hat jeder Bürger, bei dem Tierische Nebenprodukte anfallen, die der Beseitigungspflicht unterliegen, diese dem Zweckverband zu melden (Meldepflicht) bzw. zu den üblichen Öffnungszeiten in seinen Betriebsstätten abzuliefern (Ablieferungspflicht). Tierische Nebenprodukte, die von Fahrzeugen des Zweckverbandes abgeholt werden, sind bis zur Abholung nach Kategorien und von anderen Abfällen getrennt sowie vor Witterungseinflüssen geschützt so aufzubewahren, dass Menschen nicht unbefugt und Tier nicht mit diesem Material in Berührung kommen können (Aufbewahrungspflicht). Getötete oder verendete Tiere dürfen während dieser Zeit nicht abgehäutet, geöffnet oder zerlegt werden.
Der Fachbereich überwacht als Untere Verwaltungsbehörde die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (Staatliche Aufgabe). Neben der klassischen Tierkörperbeseitigung sind veterinärhygienische Vorschriften u.a. bei Biogasanlagen, Heimtierfuttermittelbertrieben, Speiseabfallentsorger, Tierfriedhöfen, Tierkrematorien) zu überwachen, soweit diese tierische Nebenprodukte verarbeiten, transportieren, lagern oder entsorgen. Diese Betriebe müssen mit bestimmten Ausnahmen veterinärrechtlich zugelassen bzw. registriert werden.
Tierkörperbeseitigung im Landkreis Ludwigsburg
Die Tierkörperbeseitigung im Landkreis Ludwigsburg erfolgt über die
Sammelstelle Sulzdorf
Bucherstr. 37
75423 Schwäbisch Hall
Tel: 07907 / 70 14
Fax: 07907 / 81 12
Merkblätter zu Risikomaterial/Rohstoffe/tierische Nebenprodukte
- Merkblatt Beseitigung von Risikomaterial
- Merkblatt Umgang mit Rohstoffen und tierischen Nebenprodukten in Metzgereien
- Merkblatt Umgang mit Lebensmittel und tierischen Nebenprodukten in Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften (keine Herstellung, keine Verarbeitung)
- Merkblatt Umgang mit tierischen Nebenprodukten im Gastronomiebereich
Formulare für das Begleitscheinverfahren
- Handelspapier Kategorie 1
- Handelspapier Kategorie 2
- Handelspapier Kategorie 3
- Register für Erzeuger u. Versender
Weiterführende Links im Internet
- Anforderungen an den Umgang mit Rohstoffen und tierischen Nebenprodukte in Frischfleischbetrieben
- Landesuntersuchungsanstalt Rheinland Pfalz
- Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken
- Europäische Union
- zugelassene Betriebe für tierische Nebenprodukte
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
